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Umgang mit Torfabbau und kohlenstoffreichen Böden in den gültigen Regionalen Raumordnungsprogrammen Niedersachsens
Lara Thiemann
Planungsinstrumente sind ein Baustein zum Moorschutz
Wie in unserem Land Flächen bebaut und genutzt werden, wird über Entwicklungsziele und -vorhaben geregelt, die in den sogenannten Raumordnungsplänen schriftlich und zeichnerisch festgehalten werden. Dies gilt auch für die Einteilung von Nutzungsformen auf unseren Moorflächen.
– Was soll auf den Moorflächen zukünftig entstehen: eine Nutzfläche für Landwirtschaft, Natur und Landschaft, Erholung oder doch eher ein potentielles Gebiet für die Torfgewinnung? –
Die Aufstellung der Pläne erfolgt dabei auf Landesebene mit dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) und darunter detaillierter auf Landkreisebene mit den Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP).
Mit den damaligen und auch heutigen Nutzungsformen hat Deutschland es geschafft, über Landwirtschaft, aber auch durch den Torfabbau, mehr als 90% unserer Moore zu degenerieren und zu entwässern. Für den Erhalt und die klimarelevante Regeneration unserer Moore ist eine gravierende Veränderung im Umgang mit diesen Flächen zwingend notwendig. Veränderungen, die im LROP und RROP als Entwicklungsziele und -vorhaben verbindlich festgehalten werden könnten und sollten.
Niedersachsen spielt als Bundesland mit dem größten Hochmooranteil und mit der führenden Torfproduktion für den Zustand der deutschen Moore eine gewichtige Rolle. Wie sehr hat der Moorschutz demnach Eingang in das niedersächsische LROP und in den einzelnen RROP der Landkreise mit aktuellem Torfabbau gefunden?
Dieser Fragestellung widmete sich das Umweltforum in seinem neuen Bericht, der hier zur Verfügung gestellt und folgend in den Ergebnissen zusammengefasst wird.
Moorschutz im LROP 2017
Im LROP 2017 sind 3.400 ha Moorfläche vorrangig für die Rohstoffgewinnung von Torf und 35.000 ha für den Torferhalt ausgewiesen. Die Nutzungsform „Torferhalt“ wurde damit erstmals in das LROP eingeführt. Darunter ist eine moorerhaltende Nutzung gemeint, die das Wachstum oder Bestehen des Torfkörpers sicherstellen soll. Eine landwirtschaftliche Nutzung wäre damit auch weiterhin möglich, solange diese an das spezielle Ökosystem angepasst wird (bspw. durch Umstellung auf Paludikulturen).
Ein Torfabbauverbot ist in dem LROP nicht beschrieben. Genauso wenig wird der Torfabbau auf die ausgewiesenen Gebiete für die Torfgewinnung explizit eingegrenzt. Außerhalb dieser Gebiete ist mit Ausnahmeregelungen ein weiterer Torfabbau möglich. Indessen wird als Folgenutzung von abgewirtschafteten Torfabbauflächen eine Hochmoorregeneration anstelle der damaligen extensiven Grünlandnutzung oder Landwirtschaft festgelegt. Jedoch gilt dies nur für Neugenehmigungen und nicht rückwirkend.
Derzeit befindet sich das LROP in einer neuen Fortschreibung, in der über eine Streichung des Torfabbaus diskutiert wird. Diese Diskussion wird aber nicht zum ersten Mal geführt. Bereits 2013 stand das Vorhaben im Raum, Torf aus der Rohstoffgewinnung vollständig zu streichen. Dies endete schließlich nur mit einer starken Reduzierung der Torfabbaugebiete. Bei einer Streichung ist jedoch nur die Erteilung von neuen Torfabbaugenehmigungen eingeschlossen, die damit auf Landesebene unterbunden werden. Bereits laufender Torfabbau dürfte nach den vertraglich festgelegten Bestimmungen weiterhin erfolgen und auf Antrag sogar verlängert werden. Ein konsequenter Torfabbaustopp wäre damit nicht erzielt und der Torfabbau würde nach den heutigen Vertragsbedingungen weiterhin bis teilweise über 2040 andauern.
Stand der RROP der Landkreise mit aktuellem Torfabbau
Die niedersächsischen Landkreise mit aktuell stattfindendem Torfabbau sind: Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Region Hannover, Leer, Nienburg/Weser, Oldenburg, Osnabrück, Rotenburg, Stade, Vechta und Wesermarsch.
Von allen Landkreisen stimmen lediglich die RROP der Landkreise Aurich, Region Hannover, Rotenburg, Vechta und Wesermarsch mit dem LROP 2017 überein. Diese haben ihre Gebiete für den vorrangigen Torfabbau reduziert, teilweise gestrichen und Torferhaltungsgebiete eingeführt. Obwohl Diepholz ebenfalls ein neueres RROP besitzt (2019 beschlossen) fehlen hier die Torferhaltungsgebiete bislang vollständig.
Alle weiteren elf Landkreise befinden sich mit ihrem RROP derzeit in einer Neuaufstellung. Damit müssen die RROP zwar als überholt angesehen werden und sind zu überarbeiten, ihre Gültigkeit wird innerhalb dieser Phase jedoch um weitere 10 Jahre verlängert.
Schlussendlich haben innerhalb von siebeneinhalb Jahren (seit Inkrafttreten des derzeitigen LROP) lediglich 5 von 17 Landkreisen die Torferhaltungsgebiete in ihrem RROP mit aufgenommen. 13 Landkreise haben weiterhin Vorranggebiete für Torfabbau ausgewiesen, obwohl das LROP 2017 solche Gebiete bereits auf 9 Landkreise einschränkt. Im Ergebnis sind in den derzeit wirksamen RROP noch 24.000 ha für Torfabbau festgehalten und gerade mal 12.000 ha für Torferhalt eingegangen. Laut dem LROP 2017 dürften es für die Landkreise jedoch nur noch 3.300 ha Torfabbaugebiete und dafür aber mindestens 30.400 ha Torferhaltungsgebiete sein. Auch die festgelegte Folgenutzung “Hochmooregeneration” hat noch nicht in allen RROP Eingang gefunden.
Zeit für Veränderungen in unseren Raumordnungsprogrammen
Eine Neuaufstellung oder Fortschreibung bietet die Gelegenheit, an der Gestaltung des Raumordnungsprogramms aktiv mitzuwirken. Innerhalb dieser Phase erfolgt immer ein Beteiligungsverfahren, sobald ein Entwurf zum neuen Programm veröffentlicht wird. Während dieses Verfahrens können Kommunen, anerkannte Vereine und Verbände sowie die Öffentlichkeit Vorschläge und Einwände zu dem Entwurf einreichen.
11 Landkreise sind nun in einer Neuaufstellungsphase, zwei davon haben bereits ihren Entwurf veröffentlicht und das Beteiligungsverfahren dazu abgeschlossen (Landkreise Osnabrück und Leer) und mindestens vier haben eine Veröffentlichung ihres Entwurfs innerhalb des nächsten Jahres geplant (Landkreise Emsland, Nienburg/Weser, Grafschaft Bentheim und Oldenburg). Es muss nun darauf geachtet werden, dass das Moor in den Raumordnungsprogrammen den Stellenwert erhält, der ihm zusteht. Das Moor ist nicht mehr vorrangig für die Torfgewinnung zu betrachten, sondern auch für die Regulation des Wasserhaushalts, die Erdatmosphäre und den Klimaschutz, den Bodenschutz, Schutz für Kulturgüter sowie Natur- und Biodiversitätsschutz. Dafür werden jedoch gesunde Moore gebraucht. Um dies zu gewährleisten, müssen verbindliche Regularien und Ziele hinsichtlich des Moorschutzes in den Raumordnungen verfasst werden. Dazu gehört die Streichung von sämtlichen Vorrangflächen für Torfabbau oder zumindest eine konsequente Einschränkung auf eben diese Einzugsgebiete, wie es die Landkreise Ammerland und Rotenburg vorgemacht haben. Grundsätzlich sind die Regelungen zur Raumordnung in Bezug auf Moorschutz deutlich zu verschärfen und die Vorgaben des LROP 2017 kurzfristig und verbindlich durchzusetzen.
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