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Das EU-Vogelschutzgebiet Alfsee
Dr. Matthias Schreiber
Der Alfsee, bestehend aus dem Absetzbecken im Süden, dem großen Hauptbecken und dem Reservebecken im Norden ist seit Juni 2001 als EU-Vogelschutzgebiet bei der EU-Kommission gelistet und wurde mit Verordnung vom 02. März 2015 als Naturschutzgebiet „Hochwasserrückhaltebecken Alfhausen-Rieste“ unter Schutz gestellt.
Im § 2 nennt die Verordnung als „Schutzgegenstand und Schutzzweck“ u.a.: „Erhalt und Entwicklung der periodischen Überstauung der östlichen Grünlandflächen im Reservebecken zur Optimierung des Angebotes an Rast-, Nahrungs- und Schlafplätzen“.
Auf genau diese Flächen ist mit der Gruppe der Watvögel ein erheblicher Teil der Vogelarten angewiesen, die in diesem Vogelschutzgebiet geschützt werden sollen. Zu ihnen gehören Arten wie Bekassine, Alpenstrandläufer, Bruch- und Waldwasserläufer oder Uferschnepfe und Großer Brachvogel, insgesamt umfasst die Liste in der Verordnung 18 Arten aus dieser Vogelgruppe. Um für sie die Funktion als Rastgebiet zu erfüllen, müssen die besagten Flächen des Reservebeckens in der Zeit von Februar bis Oktober flach unter Wasser stehen, denn das sind genau die Anforderungen, die diese Arten für diese Phase des Jahres an ihren Lebensraum stellen.
Trockengefallene Flächen verfehlen den Schutzzweck!
Allerdings fällt diese Fläche bisher regelmäßig zur Unzeit trocken, so auch in diesem Jahr, als Anfang September das Wasser abgelassen wurde, wie der geöffnete Mönch (siehe Foto) belegt. Kurzzeitig hatte dies zwar einen positiven Effekt und lockte eine Vielzahl von Watvögeln, aber auch Silber- und Graureiher an. Danach wurden die Flächen für Watvögel jedoch zunehmend uninteressant. Andere Bereiche, an denen die Arten regelmäßig rasten können, gibt es im EU-Vogelschutzgebiet nicht. Durch den Eingriff hat das Gebiet in diesem Jahr also seine Schutzfunktion verloren.
Nach welchem „Plan“ das Trockenfallen der Flächen erfolgt, ist nicht ersichtlich. In anderen Jahren waren sie bereits im Juni oder Juli nicht mehr überstaut. Das Umweltforum hat daher bei der Unteren Naturschutzbehörde nachgefragt, welche Regelungen es für das Flächenmanagement dieser Flächen für eine große Gruppe von Vogelarten gibt, die in dem Gebiet geschützt werden soll. In jedem Fall muss künftig sichergestellt sein, dass die einzige für die Artengruppe der Watvögel infrage kommende Fläche im EU-Vogelschutzgebiet hinsichtlich des Wasserstandes optimal gemanagt wird.
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