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Eine kurze Geschichte des Darnsees auf dem Weg zum FFH-Gebiet

Der Darnsee gehört zu den besonders alten Naturschutzgebieten im Landkreis Osnabrück. Erstmalig wurde er durch eine Verordnung vom 24.08.1937 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Es handelt sich nach der Gebietsbeschreibung der aktuellen Verordnung um einen natürlichen, 6-8 m tiefen Erdfallsee. Der See selbst macht nach der Basiserfassung zum Gebiet etwa 7,5 ha des insgesamt ca. 16 ha großen Naturschutzgebietes aus. Trotz der relativ kleinen Wasserfläche ist es das größte natürliche Gewässer im Landkreis Osnabrück. Bei den übrigen, z.T. deutlich größeren handelt es sich um künstliche Gewässer (Hochwasserrückhaltung, Bodenabbaugewässer).

Ungeachtet der schon lange andauernden Unterschutzstellung haben sich im Laufe der Zeit flächendeckend Nutzungen etabliert, wie die Abbildung veranschaulicht. Rund um den See befanden sich Angelstege und unbefestigte Angelstellen, eine private, abgesperrte Badestelle und ein Freibadgelände auf dem Ostufer. Legt man um all diese Einrichtungen einen Störradius von nur 40 m an, der der mittleren Fluchtdistanz von Haubentauchern entspricht (Flade 1994: Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands, Eching), dann bleiben praktisch keine Uferabschnitte zurück, an denen die Vögel ungestört brüten können. Der Haubentaucher steht dabei beispielhaft für weitere Brutvögel. Was diese Nutzungsintensität hingegen für Wintergäste wie Zwerg- und Gänsesäger bedeutet, die weit größere Fluchtdistanzen aufweisen, liegt auf der Hand: Der See wird bei Angelnutzung für Gastvögel flächendeckend unbrauchbar.

Der Darnsee als FFH-Gebiet

Aufgrund massiver Mängel in seiner Gebietsmeldung musste Niedersachsen Anfang der 2000er Jahre in erheblichem Umfang weitere FFH-Gebiete für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 nachmelden. Dazu gehörte u.a. der Darnsee, der aufgrund des Beschlusses der EU-Kommission vom 13.11.2007 und mit der Listung im Amtsblatt vom 15.01.2008 zum FFH-Gebiet erklärt wurde.

Danach geschah erst einmal etliche Jahre gar nichts, bis 2016 ein Entwurf für eine neue Verordnung für das FFH-Gebiet vorgelegt wurde, die die Anforderungen der FFH-Richtlinie umsetzen sollte. Davon war der Entwurf zwar weit entfernt. Aber immerhin wurde der Versuch unternommen, die flächendeckende Störung innerhalb des Gebietes zurückzunehmen, denn er sah wenigstens einen ungestörten Sektor vor. Dass es nicht durchsetzbar sein würde, das Freibad, eine Bramscher Institution, kurzfristig aus dem Gebiet zu drängen, war absehbar. Ob rechtlich belastbare Ansprüche an der Aufrechterhaltung der privaten Badestelle bestehen, ist bisher durch nichts belegt. Dies gilt ebenso für den Nutzungsanspruch der Sportfischer, dem der Verordnungsentwurf Dreiviertel des Seeufers einräumte.

Es geht aber noch schlimmer …

In der Annahme, dass Verwaltung und Politik des Landkreises wenigstens diesem nur mäßig befriedigenden Fachvorschlag folgen würden, geriet der weitere Verlauf der Ausweisung des Schutzgebietes aus dem Blick, bis die Verordnung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück veröffentlicht wurde.

Wie der nebenstehenden Karte zu entnehmen ist, wurde der Fachvorschlag nicht übernommen. Stattdessen wurde das nördliche, östliche und südliche Ufer durchgehend als Angelstrecke mit der Möglichkeit der Errichtung von Angelstegen freigestellt, das Freibad blieb erhalten, ebenso der private Badesteg im Südwesten. Darüber hinaus wurden weitere Angelstellen zugelassen, die den Fachvorschlag ad absurdum führen. Denn die wenige 10 m umfassenden „ungestörten“ Uferabschnitte reichen nicht als Ruhezonen für die Natur aus.

Man lehnt sich sicherlich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man annimmt, dass hier die Sportfischer interveniert haben, denen vermutlich aufgefallen ist, dass man seine Rute eigentlich am schönsten an der Westseite in den prioritären Lebensräumen ins Wasser halten kann. Außerdem ist der Weg vom Auto aus dorthin nicht so weit, wenn die umfangreiche Ausrüstung zum Angelplatz gebracht werden muss, die man für ein ganzes Wochenende mit seinen Kumpels so braucht. Dass damit für empfindliche Arten überhaupt keine ungestörten Bereiche im FFH-Gebiet mehr verbleiben, schien niemanden weiter zu belasten.

Was das Fass zum Überlaufen brachte

Das Fass zum Überlaufen brachte dann der 16.02.2019. An diesem Tag wurde nämlich beobachtet, wie mit Hilfe eines Motorbootes (Boote sind laut Verordnung verboten) an den zusätzlich zugelassenen Angelstellen unter Fällung von Bäumen (Bäume fällen ist nach der Verordnung verboten) feste Stege und Brücken unter Inanspruchnahme von sogar prioritären Lebensraumflächen dort eingeschwommen wurden, wo lediglich unbefestigte Angelstellen zugelassen waren.

Gegen diese exklusive Promenade (siehe Foto) mit entspanntem Blick auf die badende Bramscher Jugend hat das Umweltforum Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück eingereicht und das Verfahren mit dem Urteil vom 07.07.2021 (Az. 3 A 135/19) auch gewonnen.

Die Störungen sind keine Bagatelle

Die Sportfischerei stellt eine erhebliche Belastung an diesem kleinen Gewässer dar. Denn es handelt sich nicht nur um den einen einsamen Angler, der mal für ein Stündchen seine Rute ins Wasser hält und danach wieder still der See ruht. Vielmehr sind oft mehrere Stellen gleichzeitig besetzt, es werden Zelte aufgebaut, wo sich dann regelmäßig auch mehrere Personen mit einer oder zwei Übernachtungen aufhalten. Dass eine solche Dauerstörung keine Brut übersteht und die Güte als Rastgewässer drastisch mindert, muss nicht weiter vertieft werden.

Nichts anderes gilt für die private Badestelle. Hier halten nicht einfach Einzelpersonen der begünstigten Familie gelegentlich ihre Füße ins Wasser. Auch dort lagern bei gutem Wetter auch schon mal mehrere Personen. Geschwommen wird dann im gesamten See. Ich selbst wurde Augenzeuge, wie der Bademeister des Darnseebades aufgeregt rufend und mit seiner Trillerpfeife einen Schwimmer in die Begrenzungen des Bades zurückweisen wollte. Als dieser nicht reagierte, ruderte er zu ihm auf den See, um unverrichteter Dinge wieder zurückzufahren. Denn der Schwimmer hatte ihm wohl erklärt, dass er von der privaten Badestelle komme und überall im See schwimmen dürfe.

Wie geht es weiter?

Den verlorenen Prozess wollte der Landkreis Osnabrück nicht auf sich sitzen lassen, denn er hat gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt. Ihn scheint nicht nur die richterliche Feststellung zu stören, wonach die Errichtung der Bauwerke im FFH-Gebiet unzulässig ist, sondern insbesondere der Umstand, dass das Gericht auch deren Rückbau angeordnet hat. Man fragt sich allerdings, was denn sonst die Konsequenz sein soll: Zwar rechtswidrig, aber wenn die Stege schon mal stehen, warum dann nicht dort lassen und trotzdem weiter angeln?

Abgesehen vom Ergebnis stellt sich hier wie auch bei den anderen FFH-Gebieten im Landkreis Osnabrück erneut die Frage, wer innerhalb der Verwaltung dafür verantwortlich ist, dass der schon schwer verdauliche Fachvorschlag in er beschriebenen Weise aufgeweicht und eine flächendeckende Störung des Gebietes festgeschrieben wurde. Es dürften kaum inhaltliche Überlegungen der Fachverwaltung gewesen sein, hier jenseits aller fachlichen Anforderungen dem im wahrsten Sinne maßlosen Drängen der Sportfischerlobby stattgegeben. Das Ergebnis der flächendeckenden Störung wird nicht dadurch besser, dass der Kreistag die Verordnung gebilligt hatte und z.B. das Mitglied des Umweltausschusses, KA Kebschull, lt. Protokoll der Umweltausschusssitzung vom 30.05.2018 der Ansicht war, dass die Verordnung naturschutzfachliche Vorgaben und die Nutzung des Gewässers in Einklang gebracht hätte. Daher stimme ihre Fraktion dem Entwurf zu.

Wie könnte eine Lösung aussehen?

Dass es bei dieser Praxis der Schutzgebietsausgestaltung nicht bleiben kann, wenn die Ziele auch nur annähernd ernst genommen werden, liegt auf der Hand. Eine Lösung könnte darin liegen, dass sich die örtlichen Sportfischer ihrer Doppelrolle erinnern. Über ihre Dachverbände zählen sie in Niedersachsen nämlich zu den nach Landesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbänden. Es kann nicht sein, dass sie diesen Status am Darnsee dazu nutzen, um ihre eigenen Nutzungsansprüche flächendeckend zu Lasten von Natur und Umwelt durchsetzen. Es würde ihnen dagegen gut zu Gesicht stehen, die vom Gericht für unrechtmäßig erklärten Bauwerke zurückzubauen und auf das Ostufer zu verlagern, dafür aber die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Bereiche im Westen des Gebietes als von jeglicher Nutzung befriedete Abschnitte zu akzeptieren und die Natur dort in Ruhe zu lassen.

Der Landkreis könnte seinen Teil dazu beitragen, indem er seine Beschwerde beim OVG Lüneburg zurückzieht. Dies nicht nur für die Ruhe am Darnsee: Die Fortsetzung des Verfahrens wird nämlich vor allen Dingen weitere negative Wellen zum Umgang mit dem Naturschutz im Landkreis Osnabrück schlagen.

Text und Bilder: Dr. Matthias Schreiber

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