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Ankum – Bebauungsplan mit reichlich Mängeln!

Die Gemeinde Ankum hat den Bebauungsplan Nr. 68 beschlossen, um den Gewerbepark Schwedsberg zu erweitern. Dort soll unter anderem eine Großbrüterei der Fa. Lohmann (EW Group – Erich Wesjohann Group) entstehen. Bei genauerer Durchsicht der Unterlagen – zusammen mit der Initiative „lebenswertes Ankum“ – stellte sich allerdings eine Reihe von Defiziten heraus, die das Umweltforum mit einer Stellungnahme vom 20.09.2023 an die Gemeinde Ankum verschickt hat.
Kurz gefasst geben die folgenden Punkte Anlass zur Kritik:
Grundsätzlich muss gelten: Der Umgang mit Grund und Boden darf nicht weiter verschwenderisch sein. Deshalb darf nicht auf jede Anfrage nach Gewerbeflächen mit der Ausweisung von neuen Flächen reagiert werden.
Die Belange der Menschen werden bei der Ausweisung der Flächen nicht ausreichend berücksichtigt. Unbekannt bleiben beispielsweise der Umfang neuer Geruchsbelästigungen und die künftige Lärmbelastung. Weiterer Boden wird versiegelt und steht für eine landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung, was den Nachfrage- und Nutzungsdruck auf die verbliebenen Flächen erhöht. In jedem Falle wird für die Anwohner aber der Erholungswert des Umfeldes sinken.
Ein weiteres Problemfeld ist der Umgang mit Wasser. Es wird befürchtet, dass für Unterlieger die Gefährdung durch Hochwässer steigt, während eine andere Befürchtung darin besteht, dass das Gebiet in einem Vorranggebiet für die Trinkwassergewinnung liegt.
Der Klassiker bei den Defiziten fehlt auch in dieser Planung nicht: die unzureichende Berücksichtigung des gesetzlichen Schutzes streng geschützter Tierarten. So hinterlassen die Untersuchungen zu deren Vorkommen erhebliche Lücken, die Erfassung von nachtaktiven Vogelarten fehlt z.B. vollständig. Die unübliche zeitliche Streuung der Fassung dürfte zu weiteren Unsicherheiten bei den Artvorkommen führen.
Um festgestellte Beeinträchtigungen zu vermeiden, werden sogenannte CEF-Maßnahmen festgelegt, die die beeinträchtigten Funktionen von Lebensstätten aufrecht erhalten sollen. Deren Lage dürfte allerdings vollkommen ungeeignet sein. Auch scheint es weitgehend sinnlos, innerhalb der Fläche ein Vorkommen des Baumpiepers, mittlerweile eine gefährdete Vogelart, fördern zu wollen.
Gänzlich fehlen Erfassungen sind für die streng geschützten Fledermäuse und die Gruppe der Amphibien zu beklagen. Deren Betroffenheiten konnte also überhaupt nicht beurteilt werden. Eine tragfähige artenschutzschutzrechtliche Prüfung steht daher noch aus.
Schließlich bleiben auch Defizite bei der Abarbeitung der Eingriffsregelung, mit der sichergestellt werden soll, für Eingriffe eine adäquate Kompensation erfolgt. Gegen eine belastbare Bestandserfassung spricht bereits der Erfassungstermin 01.02.2023. Außerhalb der Vegetationsperiode lassen sich keine brauchbaren Erkenntnisse zum Vorkommen der Lebensräume gewinnen.
Entsprechend deplatziert wirken auch die Kompensationsmaßnahmen, wenn diese vor allem im Wald erfolgen, der Eingriff aber im Wesentlichen im Offenland erfolgt und den dort vorkommenden Arten schadet.
Abschließend stellt das Umweltforum fest: „Aufgrund der unvollständigen Unterlagen verlangt das Umweltforum, dass das Verfahren ausgesetzt wird und erst nach Vorliegen aller relevanter Unterlagen erneut öffentlich ausgelegt wird.“
Weitere Erwartungen im konkreten Verfahren

Die Gemeinde Ankum sollte die Flächen nutzen, die bereits erworben wurden und sich besser zur Gewerbeansiedlung eignen. Das sind die Flächen im Bebauungsplan Nr. 60 „Walsumer Straße“ und die nördlich des „Knörlpatt“ gelegenen Flächen, die in der 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ankum für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen sind.
Der Beschluss, mit dem Bebauungsplan Nr.68 in einem Trinkwasserschutzgebiet Gewerbe anzusiedeln und im Besonderen eine Großbrüterei und damit den Lebensraum geschützter Arten zu stören, zeugt nicht von Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit. Zudem fehlt eine ausreichende verkehrstechnische Anbindung.
Dem Umweltforum Osnabrücker Land stehen im weiteren Verfahren mehrere Optionen offen, den Belangen des Natur- und Umweltschutzes zu einer stärkeren Berücksichtigung als bisher zu verhelfen. Gegen den Bebauungsplan könnte eine sogenannte Normenkontrollklage eingereicht werden, in der dann die vorgetragenen Argumente überprüft werden. Man könnte aber auch die Genehmigung konkreter Bauvorhaben abwarten und die zur Überprüfung stellen. Dann würde der Bebauungsplan 68 inzident, also
Gegebenenfalls wird auch gegen einzelne Bauvorhaben geklagt, um den Bebauungsplan Nr.68 „inzident“ (also quasi nebenbei) in einem Verfahren mit zu prüfen und sich damit ein zusätzliches Klageverfahren zu sparen – auch ein Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren!
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