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Wie sich Niedersachsen eine Artenschutz-Initiative vorstellt

Matthias Schreiber

Für den 24.04.2023 hatte der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Christian Meyer, laut Homepage im Unterpunkt „Themen“ an Stelle 9 der Liste auch für „Natur und Landschaft“ und dort an Stelle 7 für den Unter-Unterpunkt „Artenvielfalt/Biodiversität“ zuständig, zu einer „Kick-Off-Veranstaltung“ mit dem Titel „Vorstellung der Artenschutz-Initiative Niedersachsen“ eingeladen. Der E-Mailverteiler richtete sich an die anerkannten Naturschutzverbände, Biologische Stationen, diverse Landes- und Forschungseinrichtungen.

Da Bündnis 90/Grüne mit starken Ansagen im Wahlkampf angetreten war („Endlich machen“ und „Für alle, die auf Taten warten“), gab es besondere Erwartungen, auch wenn alle Umweltminister vor Christian Meyer in irgendeiner Weise den Schwund der Arten beklagt, die Dringlichkeit von Gegenmaßnahmen betont und irgendwelche Einzelprojekte zum Artenschutz aufgelegt hatten.

In seiner Pressemitteilung (PI 043/2023) stellte der Minister hinsichtlich des dramatischen Artensterbens fest (erwähnt wird beispielsweise der Rückgang von Insekten und Wiesenvögeln von bis zu 80 %): „„Wir haben keine Zeit zu verlieren, sondern wir müssen unwiederbringliche Arten retten. Darum stellt sich das Land noch entschiedener gegen diesen Trend und möchte den Artenschutz beschleunigt ausbauen und stärken“.

Bis 2026 sollen zwölf „Rote Listen“ aktualisiert werden. Damit setzt man allerdings nichts anderes als eine Verpflichtung aus dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz um, wo es in § 2b zu § 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) heißt: „Die Fachbehörde für Naturschutz erstellt zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 33 Satz 3 Nr. 1) notwendige Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten („Rote Listen“) und soll diese jeweils alle fünf Jahre fortschreiben.“

Eine zentrale Rolle soll – mal wieder – die Datenerfassung übernehmen, bei der „mobile Apps zum Einsatz kommen und die Datenerhebung durch Verbände gefördert“ werden. Aber auch hier bleibt kritisch anzumerken: Diverse Erfassungsprogramme laufen seit den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, sind ebenfalls gesetzliche Verpflichtung und sie haben den vom Minister beklagten Artenschwund nicht hindern können. Was er sich zusätzlich vom Einsatz von Apps verspricht, bleibt unklar. Denn als Instrument sind sie längst im Einsatz, und als Variante 27 nun auch noch eine landesspezifische Ausgestaltung einzuführen, wird kaum den Durchbruch bringen. Die Erwartungen, die der Minister damit verbindet, dürften ebenfalls nicht zu erfüllen sein: „Damit stärken wir die Akzeptanz und das ehrenamtliche Engagement und können ein landesweites Artenschutzprogramm für gefährdete Tier- und Pflanzenarten aufbauen. Am Ende steht dann eine valide Datengrundlage als Richtschnur für entsprechende Maßnahmen“, so Minister Meyer. Denn über eine App gelieferte Informationen zu alle möglichen Artengruppen dürften in vielen Fällen bereits an einer Verifizierung der Eingaben scheitern. Und ob Zufallsfunde jemals „eine valide Datengrundlage für entsprechende Maßnahmen“ bilden können, darf für die allermeisten Artengruppen getrost infrage gestellt werden. Für manche, die sich nicht unmittelbar mit der Umsetzung von Naturschutz befassen, mag das gute Gefühl ausreichen, wenn sie ihre Beobachtungen nun über das Mobiltelefon einbringen können. Für Behörden und die Naturschützer in den Verbänden, die damit in Genehmigungsverfahren oder politisch umgehen wollen, reicht das nicht.

Mahnende Worte vom Vertreter des Nabu, Dr. Olaf von Drachenfels, finden sich in der Pressemitteilung allerdings auch wieder. „Wenn mit entsprechenden Mitteln geltendes Recht konsequent umgesetzt werden würde, wären wir einen großen Schritt weiter – auch, um neben Arten deren Lebensräume zu schützen! Nur durch bestmöglichen Schutz der Lebensräume kann dem weiteren Artenschwund begegnet werden.“ Er ergänzt: „Das Vollzugsdefizit bei den Naturschutzbehörden ist seit langem eine wesentliche Gefährdungsursache für Arten. Die Programme müssen mit klaren Zielen versehen werden, deren Umsetzung messbar ist und durch ein Monitoring begleitet wird. Zudem müssen Artenkenntnisse auf allen Ebenen der Ausbildung vermittelt werden.“

Schließlich kündigte der Minister eine personelle Stärkung des Naturschutzes und für den Artenschutz 2,5 Mio. € aus dem Sondervermögen des Niedersächsischen Weges an, die um 3,7 Mio. € aus dem Sonderrahmenplan Insektenschutz des Bundes aufgestockt werden. Ob dies künftig ein regelmäßiger Posten wird oder es sich um einen einmaligen Betrag handelt, ist weder der Pressemitteilung zu entnehmen, noch wurde es in der Auftaktveranstaltung deutlich. Wie dem auch sei: Was der Minister für ein „tolles Signal“ hält, wird als Tropfen nicht mal auf dem heißen Stein des Artensterbens ankommen. Angesichts der Wucht und des flächenhaften Ausmaßes kann es nicht reichen, wenn landesweit pro Hektar 1,30 € zur Verfügung, die vermutlich nicht einmal komplett für konkrete Maßnahmen zur Verfügung stehen, sondern vermutlich auch Erfassung, Planung und Organisation mit abdecken müssen. Aber offenbar sollen die Programme weder in die Breite noch in die Tiefe gehen. Wie schon immer geht es um altbekannte Leuchtturmprojekte: Frauenschuh, Luchs, Kiebitz oder Feldhamster – kofinanziert aus dem Sonderrahmenplan „Insektenschutz“ des Bundes …

„Verhaltene Reaktionen“ von Naturschützern bei der Auftakt-Veranstaltung

Wahlwerbung von Bündnis 90/Die Grünen
in Niedersachsen 2022.

Der ministeriellen Pressekonferenz war eine Kick-Off-Veranstaltung „Vorstellung der Artenschutz-Offensive Niedersachsen“ mit über 30 Personen vorausgegangen, in der nach einer Präsentation Fragen und Anmerkungen zu den verschiedenen Bausteinen möglich waren.

Die Diskussion machte deutlich, dass viele Ansätze eher noch in der Entstehung sind (z.B. die Idee einer Liste von 100 leicht zu bestimmenden, halbseltenen Pflanzenarten als neuen Schwerpunkt für Erfassungen). Auch wenn der Niedersächsische Landkreistag vertreten war, kam doch die Frage auf, in welcher Weise den die Unteren Naturschutzbehörden eingebunden werden sollen. Im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Einführung einer weiteren App und der neuen Erfassungen kam von der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung der Hinweis, dass es mittlerweile ganz einfach an der Motivation der Mitarbeiter fehle.

Nachdem vom Institut für Bienenforschung, Celle, die Anregung kam, dem Schutz der Wildbienen größere Aufmerksamkeit zu widmen, habe ich für das Umweltforum Osnabrücker Land e.V. darauf hingewiesen, dass es ohne neue Rote Listen, ohne neue Erfassungen und deren Auswertungen eine Reihe von unmittelbar wirksamen Maßnahmen gibt, die gleichzeitig auch diejenigen ermuntern würden, die nicht mehr recht wissen, wofür sie für Landesbehörden naturkundliche Daten liefern sollen:

  • Die konsequente Umsetzung festgesetzter Kompensationsmaßnahmen. Die bisherige Praxis sieht ganz anders aus.
  • Die verbindliche Beachtung aller gesetzlich besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten bei Eingriffsvorhaben, was deren Erfassung und artspezifische Berücksichtigung bei Kompensationsmaßnahmen umfassen müsste. Derzeit sind diese Arten bei allen Eingriffsvorhaben den Beliebigkeiten bei der Umsetzung der gesetzlichen Eingriffsregelung ausgeliefert und finden allenfalls zufällig Beachtung.
  • Korrektur der Habeck’schen artenschutzrechtlichen „Ungeheuerlichkeiten“ zur Beschleunigung des Windkraftausbaus. Hier könne der Minister einen Konsens mit den Windenergieverbänden suchen und Standards vereinbaren, die den Erfordernissen des Biodiversitätsschutzes mit Anstand und Respekt begegnen.
  • Erstellung der Leitfäden zur Beachtung des Artenschutzes durch die Naturschutzfachverwaltung, anstatt dies zunehmend den Eingriffsbehörden selbst zu überlassen.

Bezeichnenderweise gingen die Vertreter des Ministeriums auf diese Vorschläge gar nicht erst ein, was nicht nur mir, sondern auch anderen Teilnehmer der Kick-Off-Veranstaltung auffiel. Im Protokoll zum Termin findet sich dazu der allgemeine Hinweis: „Ausgelotet werden sollten die Möglichkeiten, den rechtlichen Schutzstatus seltener Arten (z.B. innerhalb der Wildbienen) zu erhöhen.“ Es geht aber nicht um die Erhöhung des Schutzstatus, sondern um die verbindliche Beachtung des bestehenden!

Als Fazit bleibt festzuhalten: Der Minister betonte zum Schluss der Veranstaltung zwar: „Sie merken, Naturschutz ist für mich auch ein ganz wichtiges Thema.“ In den konzeptionellen Überlegungen seines Hauses ist davon allerdings noch nicht ganz viel angekommen. Trotz der immer wieder bemühten Heiterkeit und Leichtigkeit bei den Vertretern des Ministeriums mochte dieser Funke auf die anderen Teilnehmer deshalb nicht überspringen. So bleibt zu hoffen, dass bei den vom Ministerium 2x jährlich angedachten Informationstreffen zur Artenschutz-Offensive die Teilnehmenden mit der nötigen Ungeduld auf konkrete und durchgreifende Fortschritte dringen. Um Kanzler Scholz zu bemühen: Hier muss das Umweltministerium ins „doing“ kommen!

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