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Abbau der Umweltstandards: Mit gesellschaftlichen Risiken und Nebenwirkungen ist zu rechnen!

Experteneinschätzungen zu kurz- und mittelfristigen Risiken.

Matthias Schreiber

Um den Herausforderungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, der Absetzbewegungen und unkalkulierbaren Wendungen US-Amerikanischer Politik und einer ganzen Reihe hauseigener Probleme in Deutschland zu begegnen, setzt die Bundesregierung auf größere Unabhängigkeit und mehr Wirtschaftswachstum. Letzteres soll u.a. durch Bürokratieabbau und der wiederum, wie so oft, durch Abbau von Umweltstandards erreicht werden, auch wenn der Schutz der Umwelt als Ziel in der Verfassung verankert ist und das Klima und noch viel mehr die Biodiversität unter massivem Druck stehen.

Diese Ziele stehen in einem seltsamen Kontrast zu den Ergebnissen, die eine Befragung von 1.300 Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Regierungen, internationalen Organisationen und Zivilgesellschaft im Vorfeld zum diesjährigen Weltwirtschaftsgipfel in Davos erbracht hat (siehe nebenstehende Grafik): Bei den mittelfristigen Risiken („Long term (10 years)“) stehen auf den ersten drei Plätzen Extremwetterereignisse, Verlust der Biodiversität, Kritische Änderung in den Erdsystemen – in dieser Reihenfolge. In der aktuellen deutschen Politik spielen sie dagegen praktisch keine Rolle. Hier stehen Themen im Fokus, die sich irgendwo breit verstreut im Ranking der kurzfristigen Risiken wiederfinden.

Die Gleichgültigkeit insbesondere gegenüber den langfristigen Erfordernissen des Naturschutzes und fehlende Weitsicht bei der Bewertung der anwachsenden ökologischen Probleme hat Gründe. Denn in der politisch ersten Reihe ist niemand erkennbar, dem der Schutz der Biodiversität eine Herzensangelegenheit wäre. Offenbar fehlt sogar das grundsätzliche Verständnis für die Dringlichkeit des Arten- und Biotopschutzes. Es musste deshalb nicht völlig überraschen, mit welch leichter Hand die Ampelregierung seinerzeit den Schutz der Arten für die Windkraftnutzung abgeräumt und Erleichterungen für bestimmte Infrastrukturprojekte eingeführt hat. Die aktuelle Bundesregierung setzt diese Entwicklung mit noch größerer Wucht fort. Auf eine besonders intensive Beteiligung der Öffentlichkeit, namentlich der Umweltorganisationen, im Gesetzgebungsverfahren haben weder die Einen noch die Anderen größeren Wert gelegt (siehe hier und hier). Auswertungen zu tatsächlichen Ursachen für schleppende Planungen und echte (oder vermeintlich) verzögerte Umsetzungen von Vorhaben sind im Zusammenhang mit diesen Hauruck-Aktionen nicht bekannt geworden. Es gibt dagegen genügend Hinweise, dass umweltrechtliche Vorschriften gar nicht Kern des Problems sind. Eine genauere Betrachtung wäre daher für eine sachgerechte Lösung hilfreich gewesen.

Überraschend ist ferner, dass politische Risiken der Abschaffung bürgerlicher Beteiligungsrechte in der Diskussion kaum eine Rolle spielen. Die, denen Natur- und Umweltschutz wichtig sind, wird die vage Aussicht auf noch schnelleren Ausbau der Infrastruktur zu Lasten des Klimas und in ökologisch sensible Bereiche gerade nicht überzeugen. Zu offensichtlich verschärfen sie nämlich die Klima- und Biodiversitätskrise weiter. Die Entkernung der Eingriffsregelung und die Beschneidung der Beteiligungsmöglichkeiten werden daher zu Frust und Verbitterung beitragen. In Wahlen wird das die politischen Ränder fördern, sei es durch direkte Stimmabgabe dort, sei es durch Wahlenthaltung – auch das stärkt die Ränder. Bündnis 90/Grüne dürften dazu bei den letzten Wahlen schon einen Vorgeschmack bekommen haben.

Die weitere Stärkung der Ränder kann nicht im Interesse unserer Gesellschaft liegen. Es wäre daher klug, sich zuerst einmal auf die Suche nach Fehlern im System zu machen, anstatt die große Keule gegen die vermeintlich aufmüpfigen Bürger zu schwingen, deren Mitwirkungsrechte zu beschneiden und Belange des Biodiversitätsschutzes noch weiter in den Hintergrund zu schieben.

Von Rindviechern, Gemüsegärten und „guten Hirten“

 

Die Beteiligungsmöglichkeiten von Umweltorganisationen in Planungs- und Genehmigungsverfahren tragen bisher dazu bei, Fehler und Mängel bei der Berücksichtigung von Umweltbelangen zu beheben. Nur in wenigen Fällen kommt es anschließend auch zu Klagen, die allerdings überdurchschnittlich erfolgreich sind. Das belegt, dass berechtigte Einwände allzu oft nicht berücksichtigt wurden. Es befremdet, dass dieser Kontrollmechanismus stark geschwächt werden soll.

Beteiligungs- und Klagerechte in Umweltverfahren sind wie der Elektrozaun um die Weide, der verhindert, dass Rindviecher in des Bauern Gemüsegarten laufen, das Gemüse abfressen und die Erdbeerpflanzen zertrampeln. Regelmäßig muss dieser Zaun unter Strom stehen, um auch „die guten Hirten“ davon abzuhalten, die Rinder in die Gemüsebeete zu locken.

Dem Zaun wird aktuell nicht nur die Stromquelle abgedreht, er wird Stück für Stück gleich abgebaut!

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