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Auskunftspflicht über Pestizideinsatz in Schutzgebieten

Mit Unbehagen kann man selbst in Schutzgebieten beobachten, wie es zum Einsatz von Pestiziden kommt. Im März 2019 nahm der Nabu Baden-Württemberg die sogenannte Krefelder Studie, in der der Rückgang der Insektenbiomasse von mehr als 75 % in Naturschutzgebieten festgestellt wurde, zum Anlass, bei der Landwirtschaftsverwaltung des Landes nach dem Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten zu fragen. Da dem Verband eine Auskunft verweigert wurde, ging er vor Gericht und bekam Recht.

Schon am 9. Juni 2021 hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden, dass der Nabu einen Anspruch auf die Erteilung einer solchen Auskunft hat. Zentral sind folgende Aussagen, die beim JuraForum wie folgt zusammengefasst sind: "Auf Antrag müssen Landwirtschaftsbehörden Bürgern und Verbänden Auskunft über die von Landwirten verwendeten Pflanzenschutzmittel erteilen. Die Aufzeichnungen, zu deren Führung Landwirte verpflichtet sind und die von den Behörden überprüft werden müssen, sind Umweltinformationen, die einen Auskunftsanspruch nach EU-Recht begründen, wie sich aus sich aus der Entscheidung ergibt (Az. 10 S 1348/20 u.a.). [ ...]" Analoges dürfte für § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) bzw. § 3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) gelten.

Ob die Kenntnis über die eingesetzten Pestizide das Unbehagen mindert, ist eine Sache. Klarheit darüber kann jedoch nicht schaden und gibt die Möglichkeit, darauf zu reagieren.

„In der Landwirtschaft“ ist man über die Pflicht zur Offenlegung des Pestizideinsatzes nicht wirklich glücklich, wie die Einträge unter entsprechenden Berichten deutlich machen. Eine Live-Abstimmung der Online-Seite von agrarheute zur Frage: „Was halten Sie von einer Weitergabe der Pflanzenschutz-Einsatzdaten“ lieferte für die beiden Antwortmöglichkeiten „Finde ich in Ordnung, wenn die Daten anonymisiert sind.“ und „Nichts. Ziel ist doch nur, die Landwirtschaft anzuprangern.“ eine fast 90%ige Zustimmung für Antwort 2 (05.11.2021, 21:30 Uhr).

Es geht nicht um das Anprangern der Landwirte, sondern um den Erhalt der Artenvielfalt. Dieses Ziel wird aber nur zu erreichen sein, wen zuerst einmal wenigstens alle Beeinträchtigungen in Schutzgebieten ausgeräumt werden!

Text und Bilder: Dr. Matthias Schreiber

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