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Badbergen: Gewerbegebiet bald landunter?
Die Samtgemeinde Artland ist im Besitz von sehr großen Treibhausgasspeichern. Diese Speicher wurden ohne Ratsbeschluss vor weit mehr als 2.000 Jahren angelegt, Bau und Wartung dieser Speicher waren extrem kostengünstig, und darum hatte man sie fast schon vergessen.
Der nachfolgende Ausschnitt der Karte des NIBIS-Kartenservers, dem Niedersächsischen Bodeninformationssystem des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, zeigt das B-Plan 30 A-Gebiet (zur Veranschaulichung rot umrahmt: Datenherkunft https://nibis.lbeg.de/cardomap3/ )
Diese Treibhausgasspeicher, auch Moore genannt, stellen weltweit wichtige Lagerstätten für Kohlenstoff dar („CO2-Senken“). In Mooren, die nicht mehr mit Wasser gefüllt sind, gelangt Luft an den Torf. Dieser beginnt sich bald zu zersetzen und dabei in großen Mengen das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) frei zu setzen. Ihre Schonung und ihr Schutz vor Mineralisierung ist ein wichtiger Beitrag, um die Klimakrise nicht weiter zu verschärfen. Durch die Wiedervernässung von Mooren lassen sich die Treibhausgasemissionen dieser Flächen deutlich vermindern oder sogar umkehren.
In der Grother Mersch werden die dort vorkommenden Niedermoorflächen derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Rat der Gemeinde Badbergen hat den Beschluss gefasst, mit dem Bebauungsplan 30 A „Gewerbegebiet zwischen den Bahnen - Erweiterung“ ein Gewerbegebiet auszuweisen. Das beauftragte Planungsbüro schreibt im Umweltbericht: „Art und Ausmaß der infolge der Planung sich ergebenden Treibhausgasemissionen sind sowohl bau-, als auch betriebsbedingt vergleichsweise gering.“ Diese aus der Zeit gefallene Planung und Entscheidung würde mit ihrer Umsetzung dazu führen, dass nicht nur die Niedermoorböden weiter entwässert werden müssten, sondern die nicht bebaubaren Niedermoortorfe mit großem Energieaufwand ausgekoffert, entsorgt und mit bebaubarem Boden verfüllt werden müssten. Etwa 8,5 ha geplante Verkehrs- und Gewerbeflächen wären hiervon betroffen. Zigtausend Tonnen CO2 würden freigesetzt. Hinzu käme die Energie für den Bodenaustausch. Alternativ ist es selbstverständlich möglich, die Erschließungsstraßen und Gebäude auf Pfähle zu stellen, aufgrund der sehr hohen Kosten dürfte dies allerdings wenig realistisch sein.
Die Bundesregierung hat bereits am 9. Oktober 2019 mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, dass verstärkter Moorbodenschutz und die Reduzierung der Torfverwendung wichtige Maßnahmen für die Erreichung der Klimaschutzziele sind. Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts vom 24.03.2021 verpflichtet Art. 20a des Grundgesetzes den Staat zum Klimaschutz. Grundrechte schützen vor einer einseitigen Verlagerung der Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Zur Wahrung der Freiheitschancen für alle Generationen ist der Gesetzgeber nun zum Handeln verpflichtet. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Aktuell beabsichtigt ein Investor, hier ein Biomethan-Blockheizkraftwerk zu errichten. Allerdings muss die Bewerbung für die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei der Bundesnetzagentur noch erfolgreich sein. Zweck und Ziel des EEG ist insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Energieversorgung zu ermöglichen. Zusammengefasst sollen hier aber mit Mitteln für den Klimaschutz der Klimaschutz konterkariert werden, wenn sicher eingespeichertes CO2 vorher freigesetzt wird!
Ist die Gemeinde Badbergen etwa nicht Teil unseres Staates? Was denkt der Rat in Badbergen bzw. in der Samtgemeinde Artland?
Hochwassergefahr ignoriert
Nach Ansicht des beauftragten Planungsbüros sind die Hochwassergefahren nicht erheblich. Tatsächlich jedoch standen die Grundstücke während des Hochwassers 1998 vollständig unter Wasser:
Schilda befindet sich zumindest auch im Artland!
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück hat diesen Bebauungsplan bereits abgesegnet.
(Text + Abbildungen: Manfred + Michael Weinert)
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