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Bald Klein-Garzweiler im Landkreis Vechta?
Dr. Matthias Schreiber
Während man in einem Diskussionspapier der Bundesregierung zur Moorschutzstrategie davon ausgeht, „dass der Torfabbau in Deutschland bis zum Jahr 2040 weitgehend zum Erliegen kommen wird“, scheint man davon im Landkreis Vechta nichts zu halten. Denn dort liegt derzeit im Rahmen einer Öffentlichen Bekanntmachung ein „Antrag auf Erteilung einer Bodenabbaugenehmigung zur Gewinnung von Torf in Neuenkirchen-Vörden“ vor. Es geht um eine Abtorfungsgenehmigung, die bis 2046 laufen soll, eine Fläche von ca. 80 ha umfassen soll (ca. 110 durchschnittliche Fußballfelder) und ein Abbauvolumen von mehr als 1.000.000 m³ Torf umfassen würde. Die Unterlagen lassen sich bis zum 22.03.2022 hier herunterladen.
Alle Bemühungen um Klimaschutz und die Einsparung von CO2 verpuffen, wenn an anderer Stelle noch im Boden gebundene Kohlenstoffvorräte weiterhin freigesetzt werden. Das aber wäre der Fall, wenn 1.000.000 m³ Torf gewonnen und im Gartenbau oder sonst wo eingesetzt werden. Den der darin gebundene Kohlenstoff würde über kurz oder lang als klimarelevantes Gas in der Atmosphäre landen. Stattdessen ist es das Gebot der Stunde, die vorhandenen Torfvorräte dort zu belassen, wo sie sind und durch Vernässungsmaßnahmen und eine angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu sichern. Für ein solches Vorhaben wirbt das Umweltforum beim Landkreis Osnabrück seit Jahren. Ein Zielgebiet ist dabei das Große Moor im Nordosten des Landkreises. Die beantragte Abbaufläche gehört zu diesem Moorkomplex, denn das Große Moor setzt sich in den Landkreis Vechta hinein fort.
Das Umweltforum wird sich daher in dieses Verfahren mit einer eigenen Einwendung einbringen. Ob anschließend weitere Schritte nötig werden, hängt vom Verlauf des weiteren Verfahrens ab. Um die Erteilung einer Genehmigung abzuwenden und stattdessen den Schutz der Moorflächen voranzutreiben, wird es aber erforderlich sein, dass möglichst viele Klimaschützer und -schützerinnen ihr Unverständnis über dieses Vorhaben zum Ausdruck bringen und selbst ihren Protest beim Landkreis Vechta zum Ausdruck zu bringen. Die Einwendungsfrist endet am 22.04.2022.
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