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Undurchsichtiger Umgang mit Bodenaushub in Ankum

Gerhard Böckmann
Ein ohne regelrechte Analyse und Genehmigung gelagerter Erdhaufen in Ankum beschäftigt seit einigen Wochen die Fachdienste der Landkreise Osnabrück und Vechta. Was hat es damit auf sich? Mögliche Verstöße u.a. gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Bodenschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Ersatzbaustoffverordnung stehen im Raum, sind u.U. aber ordnungswidrig und evtl. gar strafrechtlich relevant.
Aufgefallen war, dass im Zuge einer Straßenbaumaßnahme der Gemeinde Ankum (Start 03/2023) auf dem Grundstück der geplanten neuen Kindertagesstätte Bauschutt abgekippt wurde. Auf Nachfrage zur Herkunft des Materials (06/2024) wurde erklärt, es handele sich um den Bodenaushub der Erschließungsstraße des neu entstandene Wohnquartiers.
Wenige Tage nach dieser Auskunft wurde das Material mitsamt einer Schicht des Oberbodens dieses Grundstücks mit einer Siebanlage bearbeitet und durchmischt. Dadurch entstand ein mehr als 400m3 großes Haufwerk, an dem gelbe Warnbänder und Bauschutt sichtbar sind.
In einer Sitzung des Ausschuss Planen und Bauen der Gemeinde Ankum antwortete der Verwaltungsvertreter des Bürgermeisters auf die Frage, um was es sich bei dem Material handelt, das sei Mutterboden. Da diese Aussage offenkundig falsch war, wurden dem Fachdienst Umwelt des LK Osnabrück Informationen übergeben und nach Genehmigung zur Lagerung und den entspr. Bodenanalysen gefragt. Weder Bodenanalysen noch Genehmigungen zu Lagerung und Behandlung des Materials lagen vor. Grundsätzlich gilt bei Baumaßnahmen jede Art von Bodenaushub als Abfall. Erst wenn das Material nach den Regeln der LAGA 21 (Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) untersucht und klassifiziert wurde, wird aus dem Abfall ggf. ein Ersatzbaustoff.
Nach einiger Zeit begann der Abtransport des Materials. Wohin das Material verbracht wurde, war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Der Fachdienst Umwelt des LK OS war seitens der Gemeinde auch darüber nicht informiert worden. Durch den Fachdienst wurden Anordnungen zum weiteren Vorgehen getroffen und Bodenanalysen, die angeblich vorliegen sollten, angefordert. Für eine kurze Zeit wurde kein weiteres Material abtransportiert.
Verschoben in den Nachbarkreis?

Am 18.Nov wurde wieder Material verladen und transportiert. Bei der Recherche stellte sich heraus, dass das Material in den Nachbar Landkreis Vechta verbracht und dort im Verlauf der Reselager Mesch eingebaut wurde. (ca. 200m3 lt. Angabe des Tiefbauunternehmers). Dar Fachdienst des LK OS wurde darüber informiert und im Lk. Vechta der Fachdienst Umwelt und Tiefbau mit eingebunden.
Ende des Jahres 2024 wurde Material analysiert, das bereits im März 2024 bei der Baugrunduntersuchung für die Kita entnommen worden war. Hierbei wurden nun Schadstoffe festgestellt. Durch die spätere Behandlung des Materials (Siebung im Juli 24) wurden diese Schadstoffe mit dem Oberboden und den anderen Aushubböden gemischt.
Daraufhin wurde Akteneinsicht nach NUIG beim LK OS und beim LK Vechta beantragt. Danach verstärkte sich der Eindruck, dass von den Verantwortlichen in dieser Sache vorsätzlich gehandelt wurde. Denn selbst auf Anforderung von Bodenanalyse und anderen Nachweisen wurde nicht oder nur nach wiederholtem Anmahnen reagiert.
Auch die Art und Weise der Probenahme, Dokumentation etc. entspricht nicht den üblichen Regeln. So wurde z.B. die Ergebnisse der vom Tiefbauunternehmen beauftragten Analysen verzögert geliefert. Die Analysen weisen im Ergebnis nicht die Eigenschaften BM-O* (Bodenmaterial Klassifizierung der Ersatzbaustoffverordnung BM-0* erfüllt die Anforderungengemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) auf.
Das Material ist vielmehr als BM-F2 (BM-F2 bezeichnet hoch belasteten Boden nach der Ersatzbaustoffverordnung) einzustufen. Damit darf es nicht in Wasserschutzgebieten gelagert werden (hier in Ankum Zone III). Die fehlerhaften Werte versuchte (der Tiefbauunternehmer) in einer E-Mail vom 10.02.2025 damit zu entschuldigen, die Probenahme sei an der falschen Stelle vorgenommen worden. Die Analyse der Proben, die im 25.04.24 genommen wurden, ergibt dagegen hohe PAK-Werte. Warum sind diese Ergebnisse erst jetzt bekannt.
Der Fachdienst des LK Vechta ist der Aussage des Tiefbauunternehmers gefolgt, sodass der im Reselager Mesch eingebaute Boden als BM O* zu klassifizieren ist. Der Einbau sei somit auf dieser Fläche regelkonform. (sh Vermerk vom 25.02.2025)
Der Fachdienst Umwelt des LK OS hat den gesamten Vorgang mittlerweile an die Ordnungsbehörde weitergegeben. Welche Maßnahmen der LK ansonsten eingeleitet hat, ist z.Zt. nicht bekannt. Nach Auskunft des Fachdienst Umwelt LK OS wird versucht, schnellst möglich einen den Regeln entsprechenden Stand der Lagerung und Verwertung herbeizuführen.
Anmerkung
Es bleibt zu hoffen, dass hohe Sanktionen wegen der mutmaßlich vorsätzlichen rechtswidrigen Handlungen dazu beitragen, bei künftigen Baumaßnahmen die Regeln zum Schutz der Umwelt einzuhalten.
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