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Zur Anlage von Blühstreifen

Dr. Walter Bleeker

Die Anlage von Blühflächen mit gebietsheimischen Arten in Privatgärten und öffentlichen Grünflächen im innerstädtischen Raum ist eine sinnvolle Maßnahme zur Förderung der Insektenvielfalt (Foto Blühfläche mit heimischen Arten). Da viele unserer Insektenarten eine enge Bindung zur gebietstypischen Flora haben, sollten die Pflanzenarten gemäß ihrem Vorkommen in der Region gewählt werden. Viele Blühmischungen für den innerstädtischen Raum sehen zwar toll aus und haben sicher auch ihre Berechtigung als Verschönerungsmaßnahme, genutzt werden sie aber in erster Linie von sehr häufigen Arten wie Acker-Hummeln oder Stein-Hummeln. Mit gebietsheimischen Arten lassen sich hingegen auch Spezialisten in den heimischen Garten locken (Foto Hahnenfuß-Scherenbiene).

Bei der Anlage von Blühflächen in der freien Landschaft ist besondere Vorsicht angesagt. Hier sind die Bestimmungen des § 40 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Das Bundesamt für Naturschutz hat kürzlich einen Leitfaden zur Verwendung von gebietseigenen Pflanzen in der freien Landschaft herausgebracht. Bevor man in der freien Landschaft zur Saatguttüte greift sollte immer auch geprüft werden, ob nicht eine Mahdgutübertragung in Frage kommt. In der Nähe noch existierender artenreicher Grünlandflächen oder in Schutzgebieten sollte diese Methode ausschließlich zum Einsatz kommen. Leider gibt es hier immer wieder auch negative Beispiele im Osnabrücker Land. So wurde am Westerhauser Berg bei Melle vor wenigen Jahren im Rahmen einer Blühflächenaktion Saatgut unbekannter Herkunft („Blühende Landschaft“ oder ähnlich) direkt neben einigen der besten noch erhaltenen Spenderflächen für gebietsheimisches Saatgut (ursprüngliches artenreiches Grünland über Kalk) im Osnabrücker Land ausgebracht. Auch im FFH-Gebiet am Kleinen Berg bei Bad Laer gibt es Probleme mit der Ausbringung ungeeigneten Saatguts. So ist zum Beispiel am Westerhauser Berg Centaurea scabiosa unbekannter Herkunft neben den letzten urwüchsigen Centaurea scabiosa unserer Region gelandet. Das macht die Flächen als Spenderflächen unbrauchbar (auf Spenderflächen darf per Gesetz 40 Jahre kein Saatgut ausgebracht worden sein) und kann auch zu einem Problem für Centaurea scabiosa werden (genetische Interaktionen mit unklaren Folgen). Wenn in der ausgeräumten Agrarlandschaft keine geeigneten Spenderflächen vorhanden sind, so kann auf zertifiziertes gebietsheimisches Saatgut (Regiosaatgut) zurückgegriffen werden. Dieses Saatgut muss aus demselben Ursprungsgebiet stammen, in dem die Ausbringungsfläche liegt. Dafür hat sich in Deutschland schon seit langer Zeit ein System von 22 Ursprungsgebieten etabliert. Für die das Osnabrücker Land betreffenden Ursprungsgebiete 1 und 2 (Karte zum Beispiel hier) gibt es in der Regel eine ausreichende Verfügbarkeit. Eine Beimischung aus anderen Regionen ist nicht notwendig und wäre dann auch genehmigungspflichtig (siehe BfN Leitfaden).

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