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Wo bleibt die Naturschutzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen?

Dr. Matthias Schreiber

Osnabrück erwartet am 18.08.2022 um 19:00 Uhr im Spitzboden der Lagerhalle (Rolandsmauer 26 in Osnabrück) Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV, den Naturschutz spart man sich in der Abkürzung) zusammen mit der Direktkandidatin Anne Kura und dem Direktkandidaten Claus Kanke zur niedersächsischen Landtagswahl zu einer Diskussionsveranstaltung. Moderiert wird die Runde durch die Bramscher Bundestagsabgeordnete Filiz Polat, gleichzeitig Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag.

Die Veranstaltung steht unter dem Motto:

Klimafolgenanpassung und Rettung der Artenvielfalt – Herausforderung für Stadt und Land, Mensch und Natur“

Viel breiter hätte man den Titel kaum fassen können, dennoch haben wir da mal ein paar Fragen und Anmerkungen zu ganz konkreten Umsetzungsdefiziten und Versäumnissen, für die Bündnis 90/Grüne Verantwortung, mindestens aber Mit-Verantwortung tragen.

Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“

In elf Ländern leiten grüne Politikerinnen und Politiker die Umweltministerien, auf Bundesebene ebenfalls (siehe Karte), hinzu kommen die grüne Landrätin im Landkreis Osnabrück und zwei grüne Landräte in Bayern. Wie kann es sein, dass das Kernelement des europäischen Biodiversitätsschutzes, das Schutzgebietsnetz Natura 2000, in Deutschland auch 30 Jahre nach Inkrafttreten der FFH-Richtlinie (und 41 Jahre nach der EU-Vogelschutzrichtlinie) in einem beklagenswerten Zustand ist (Beispiele aus der Region hier, hier und hier) und auch grüne Ministerien offenbar erst Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof abwarten, bevor sie sich an die Arbeit machen? Stattdessen reisen Bundespolitiker auf Konferenzen herum, um der Welt zu erklären, wie Schutzgebiete einzurichten sind (so die Bundesumweltministerin am 20. und 21. Juli 2022 auf dem Africa Protected Area Congress in Kigali, Ruanda; siehe auch hier).

Eutrophierung von empfindlichen Lebensräumen

Es ist unstreitig, dass ein wichtiger Treiber des Artenrückgangs die zunehmende Eutrophierung der Umwelt ist. Weite Bereiche unseres Landes sind über das verträgliche Maß hinaus mit Stickstoffverbindungen angereichert. Wie kann es eigentlich sein, dass die aktuelle Technische Anleitung Luft aus dem Hause des BMUV für Stickstoffeinträge ein sogenannter Abschneidewert von 5 kg/ha*a festlegt, Stickstoffeinträge eines Vorhabens, z.B. eines Schweinestalls, darunter also nicht mehr zu beachten sind, obgleich fachwissenschaftlich unstreitig ist, dass bei zu hoher Vorbelastung, wie sie bundesweit für viele Bereiche längst gilt, eine Überschreitung der sogenannten Critical Loads schon um mehr als drei Prozent schädlich ist? Bei empfindlichen Lebensräumen liegt diese Grenze damit bei 0,12 kg/ha*a, aber nicht bei 5 kg, also dem Vierzigfachen! Wann wird das BMUV diese vom Bundesverwaltungsgericht bereits früher bemängelte Grenzziehung korrigieren und darüber hinaus die für FFH-Lebensräume erforderliche Anpassung an die Maßstäbe des europäischen Gerichtshofs vornehmen?

Allgemeiner Artenschutz

Bundesweit genießen lediglich 0,8 % aller vorkommenden Arten einen gewissen Schutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren, dieser Schutz resultiert allein aus europäischen Vorgaben. Es sind aber auch grüne Ministerien, die selbst diese europäischen Maßstäbe weiter absenken. Stattdessen fehlt es gerade am Schutz der viel thematisierten Gruppe der Bienen. Sie müssen in Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht einmal erfasst werden und sind allein der Beliebigkeit und den Zufälligkeiten der Praxis in der Eingriffsregelung ausgeliefert. Es würde den Artenschutz einen wichtigen Schritt voranbringen, wenn wenigstens alle besonders geschützten sowie die nach der Roten Liste mindestens stark gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in Planungs- und Genehmigungsverfahren verbindlich und mit klaren Standards zu berücksichtigen wären. Das würde jedenfalls unendlich mehr helfen als punktuelle, teure Schutzkonzepte wie z.B. ein BMUV-Förderprogramm für die Laubholz-Säbelschrecke in zwei Bundesländern.

Der Tiefpunkt: Abbau des Artenschutzes zugunsten des Windkraftausbaus

Als vorläufiger Tiefpunkt muss der Abbau der artenschutzrechtlichen Regelungen zur Beschleunigung des Ausbaus der Windkraftnutzung angesehen werden, obgleich dies für dessen zügigen Ausbau überhaupt nicht erforderlich gewesen wäre, wie die seit Jahren gelebte Genehmigungspraxis im Landkreis Osnabrück belegt. Dafür haben sich weder das Umwelt- noch Wirtschaftsministerium auch nur interessiert, obgleich sie von verschiedener Seite ausdrücklich darauf hingewiesen worden sind. Die neue rechtliche Regelung würde die bewährte Praxis im Landkreis Osnabrück unmöglich machen, es sei denn, Antragsteller greifen darauf freiwillig zurück oder sie werden durch Gerichte dazu gezwungen. Eine befriedete Situation wird durch Grüne Gesetzgebung neu aufgewühlt.

Es stellt sich die Frage, wann das BMUV eine Korrektur des Gesetzes in Angriff nimmt, die auch dem Schutz der Biodiversität mit Anstand und Respekt begegnet. Denn die aktuelle Regelung ist nicht nur europarechtswidrig, sondern so voller Unklarheiten, dass auch die Genehmigungspraxis damit über Jahre nur Schwierigkeiten haben, deshalb weiterhin die Verwaltungsgerichte beschäftigen und deshalb nicht zur Beschleunigung der Vorhaben beitragen wird.

Natürlicher Klimaschutz

Ein großer Posten der Bundesregierung soll das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ werden. Dabei müssen die Moore an vorderster Stelle stehen und das ganz besonders in Niedersachsen. Im aktuellen Landesraumordnungsprogramm werden aber nach wie vor 6.400 ha als Vorrangfläche für die Abtorfung geführt. Diese Festlegung stammt aus 2017, also aus einer Zeit, als ein Grüner Landwirtschafts- und Raumordnungsminister und ein Grüner Umweltminister in Hannover waren. Das Große Moor in den Kreisen Osnabrück und Vechta gehört auch heute noch zu dieser Gebietskulisse der Vorrangflächen und wird dazu führen, dass riesige Mengen an CO2 freigesetzt werden, sofern nicht die Notbremse gezogen wird.

Man darf gespannt sein, ob es gelingen wird, Mittel aus dem Aktionsprogramm des Bundes für die kurzfristige Rücknahme von Abtorfungsgenehmigungen und die Entwicklung einvernehmlicher Lösungen mit der Landwirtschaft zu einer torfschonenden Bewirtschaftung im Großen Moor bereitzustellen.

Bau der A33-Nord

Es war dem „diplomatischen Geschick“ grüner Landespolitiker zu verdanken, dass der Raum Osnabrück im letzten Bundesverkehrswegeplan nicht mehr nur mit einem Autobahnprojekt bedacht wurde, sondern neben dem sechsspurigen Ausbau der A30 auch der Bau der A33-Nord vorgesehen ist. Versprochen war während des Wahlkampfs und noch in den ersten Regierungsjahren etwas ganz anderes.

Bleibt für die Natur im Wiehengebirge nur noch die Hoffnung auf Finanzminister Lindner, der zur Einhaltung der Schuldenbremse unsinnige Straßenbauvorhaben wie z.B. die A33 streichen oder auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben könnte oder sind von Bündnis 90/Grüne geeignete Impulse für den Stopp der A33 zu erwarten?

Schlussbemerkung: Wie die wenigen vorstehenden Beispiele zeigen, gibt es einigen Anlass für den Schluss, dass das Kümmern um den Arten- und Naturschutz in der politischen Landschaft kein Alleinstellungsmerkmal von Bündnis 90/Grüne ist: Es wird hier genauso gering geachtet wie von den übrigen Parteien. Man darf gespannt sein, ob die Diskussionsveranstaltung Erkenntnisse liefert, die diesen Eindruck zerstreuen können.

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