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Den Konflikt Windkraft – Artenschutz lösen!
Die Ampel-Koalition ist mit dem Ziel angetreten, den Kohleausstieg voranzutreiben und dazu den Ausbau der Windkraft zu forcieren. Auf zwei Prozent der Fläche sollen Windkraftanlagen installiert werden können. Zum Konflikt des Betriebs von Windkraftanlagen mit dem Artenschutz hält der Koalitionsvertrag dagegen nur eine reichlich nebulöse Zielsetzung bereit: „Für unsere gemeinsame Mission, die Planung von Infrastrukturprojekten, insbesondere den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen, wollen wir das Verhältnis von Klimaschutz und Artenschutz klären.“ (Zeilen 359 – 361).
Die bisherige Praxis führte bei solchen Ankündigungen regelmäßig dazu, die Standards zum Schutz kollisionsgefährdeter Arten – hier geht es insbesondere um Fledermäuse und verschiedene Großvogelarten, aber auch Lerchen und z.B. Goldhähnchen – immer weiter abzusenken, so zuletzt die Konferenz der Umweltminister im Dezember des letzten Jahres, darunter mehrheitlich Umweltminister und -ministerinnen mit Grünem Parteibuch, die nun auch auf Bundesebene zuständig sind (Kommentar dazu).
Abstriche sind jedoch überhaupt nicht erforderlich. Im Landkreis Osnabrück ist seit 2016 ein System etabliert, welches über eine Kombination aus Abschaltungen und Kompensationsmaßnahmen den Konflikt bewältigt.
Dieser Ansatz wurde nun auf Basis neuerer Forschungsergebnisse insbesondere zum Rotmilan fachlich weiterentwickelt. Eine Diskussion darüber, ob und inwieweit die Überlegungen in der Genehmigungspraxis angewendet werden sollen, steht noch aus.
Im Ergebnis kommt es zu einer Staffelung der erforderlichen Abschaltauflagen in Abhängigkeit vom Abstand zwischen Neststandort kollisionsgefährdeter Arten und Anlage und führt bei geringem Abstand zu besonders hohen Abschaltauflagen, während sie bei größerem Abstand deutlich abnehmen. Außerdem würde sich die jährlich anzupassende Festlegung der Auflagen deutlich vereinfachen.
Text und Bilder: Dr. Matthias Schreiber
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