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Schutzgebiete besser stärken: Deutschlands möglicher Weg zu den EU-Zielen

Nationalpark Jasmund (Bild: Laura Apel)

Laura Apel (M. Sc. Umweltplanung)
Die EU will die Natur schützen. Bis 2030 sollen 30 % der Landes- und Meeresflächen in der EU unter Schutz stehen, davon 10 % mit striktem Schutzstatus. Eine aktuelle Studie „Voraussetzungen aus organisatorischer und Verwaltungssicht zur Erfüllung der Qualitätskriterien für Schutzgebiete gemäß EU-Biodiversitätsstrategie“ des Büros UmweltPlan aus Stralsund im Auftrag des NABU beleuchtet, wie gut Deutschlands Schutzgebiete diese Ziele erreichen können, welche Schwachstellen es gibt und welche Schritte dringend nötig sind. Dabei werden vier Schutzgebietstypen genauer unter die Lupe genommen: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate und FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete). Diese Gebiete sollen nicht nur Lebensräume erhalten, sondern auch strengere Schutzauflagen erfüllen, die für das Erreichen der EU-Biodiversitätsziele entscheidend sind. Auf der Homepage des NABU finden sich Einzelsteckbriefe zu den Bundesländern und Karten.
Besonders im Fokus stehen die Fragen: Sind die Schutzgebiete rechtlich und organisatorisch ausreichend abgesichert? Gibt es konkrete Pläne, um bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu schützen? Und: Werden die Fortschritte durch Monitoring auch überprüft?
Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen:
Naturschutzgebiete: Viele kleine, wenig strukturierte Flächen
Naturschutzgebiete spielen in Deutschland eine wichtige Rolle, stehen aber vor großen Herausforderungen. Viele Gebiete sind klein und haben weder Maßnahmenpläne noch ausreichend Personal, um die Biodiversitätsziele wirksam umzusetzen (S. 24, S. 54, S. 58f).
Nationalparke: Die Kraft der Kernzonen
Nationalparke sind meist in Zonen unterteilt. Besonders ihre Kernzonen erfüllen die strengen Schutzanforderungen. Doch viele Parks gelten als „Entwicklungsnationalparke“, da ihre Kernzonen weniger als 75 % der Fläche ausmachen. Das macht sie für die EU-Ziele nur bedingt geeignet (S. 24-26, S. 59f).
Biosphärenreservate: Schutz und Wirtschaft im Balanceakt
Die Kernzonen der Biosphärenreservate sind gut aufgestellt, aber die Pflege- und Entwicklungszonen haben auch die wirtschaftliche Nutzung im Blick. Das macht sie weniger geeignet für strikte Schutzvorgaben (S. 26, S. 63f.).
FFH-Gebiete: Das Rückgrat des Naturschutzes
FFH-Gebiete sind ein Erfolg. So heißt es auf S. 8 der Studie: „FFH-Gebiete sind die einzige Kategorie, die fast durchgängig als geeignet zur Erfüllung der Ziele bewertet werden, lediglich in Bayern und Sachsen-Anhalt fehlen noch vergleichsweise viele Managementpläne, was zu einer Einstufung als „bedingt geeignet“ führt.“
Sie erfüllen größtenteils die Anforderungen und bieten wichtigen Lebensraum für viele bedrohte Arten. Doch es gibt regionale Lücken (S. 27, S. 65-67).
Vor diesem Hintergrund lässt sich festhalten, dass die FFH-Gebiete die zentrale Schutzgebietskategorie für die Erreichung der EU-Biodiversitätsziele in Deutschland darstellen. Sie sind größtenteils rechtlich abgesichert, gut organisiert und durch Maßnahmenpläne unterstützt. Ihre Bedeutung für die Sicherung der biologischen Vielfalt ist kaum zu überschätzen.

Warum die Natur trotzdem unter Druck steht

Forstliche Bewirtschaftung im FFH-Gebiet „Teutoburger Wald, Kleiner Berg“ im Landkreis Osnabrück. Foto: Laura Apel

Die Studie macht deutlich, dass viele Schutzgebiete in Deutschland zwar auf dem Papier bestehen, aber in der Praxis oft die nötigen Mittel, Strukturen oder rechtlichen Grundlagen fehlen (S. 10). Besonders in Bezug auf Managementpläne und Monitoring gibt es Defizite, die verhindern, dass die Schutzgebiete ihre Ziele effektiv umsetzen können (S. 69-71).
Aus eigener Erfahrung kann festgestellt werden, dass selbst der Stellenwert von Natura 2000 in der Praxis häufig nicht ausreichend berücksichtigt wird. In der Planungs- und Genehmigungspraxis werden nicht selten Strategien entwickelt, um die klaren Verbote und Schutzziele der EU-Richtlinie zu umgehen. Dies verwässert die eigentlichen Ziele der Schutzgebiete, anstatt sie zu stärken.
Vor dem Hintergrund der aktuellen EuGH-Entscheidung zu den Mähwiesen wird erneut deutlich, dass Deutschland keine ausreichenden Maßnahmen ergreift, um Verschlechterungen in FFH-Gebieten zu verhindern. Der Schutz dieser Gebiete muss Priorität haben und darf nicht durch Schlupflöcher abgeschwächt werden. Zusammenfassend wird deutlich, dass eine klare politische Neuausrichtung notwendig ist, um den Verlust der biologischen Vielfalt effektiv aufzuhalten.

Rechtliche Sicherung als unverzichtbares Fundament für den Schutz

Brennholzverkauf im FFH-Gebiet „Teutoburger Wald, Kleiner Berg. Hier genießt die Forstwirtschaft großzügige Freistellungen in der Schutzgebietsverordnung. Foto: Laura Apel

Ein wirksamer Naturschutz steht und fällt mit einer soliden rechtlichen Grundlage – wie es sowohl die Studie als auch erneut die aktuelle EuGH-Entscheidung unmissverständlich darlegen. Die Studie von UmweltPlan macht deutlich, dass viele Schutzgebiete in Deutschland zwar ausgewiesen, aber rechtlich oft nicht ausreichend abgesichert sind (siehe hierzu weitere Beispiele unten). Um die EU-Biodiversitätsziele zu erreichen, ist es unerlässlich, die rechtliche Sicherung von Schutzgebieten zu stärken und kontinuierlich anzupassen.
Die Studie zeigt, dass Schutzgebiete klare Verordnungen brauchen, die ihre Ziele eindeutig benennen und verbindliche Maßnahmen festlegen (S. 68/69). Besonders FFH-Gebiete verfügen durch die EU-Richtlinie über einen umfassenden rechtlichen Rahmen, der jedoch nicht immer vollständig umgesetzt wird. Zudem betont die Studie die Bedeutung regelmäßiger Aktualisierungen von Schutzgebietsverordnungen, um auf neue Herausforderungen wie Infrastrukturprojekte oder geänderte Landnutzungen reagieren zu können. Ohne solche dynamischen Anpassungen bleibt der Schutz oft unzureichend.
Ein weiterer zentraler Punkt der Studie ist die Verankerung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in rechtlich bindenden Regelungen. Solche Maßnahmen dürfen nicht allein auf freiwillige Managementpläne gestützt sein, da ihre Umsetzung andernfalls nicht garantiert werden kann.
Vor diesem Hintergrund ist das EuGH-Urteil zu den Mähwiesen ein dringender Weckruf, der unterstreicht, dass der rechtliche Rahmen für FFH-Gebiete nicht nur auf dem Papier bestehen darf, sondern in der Praxis wirksam sein muss. Deutschland steht in der Verantwortung, die rechtliche Sicherung seiner Schutzgebiete zu stärken, um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und den EU-Biodiversitätszielen gerecht zu werden.
So kann Deutschland die EU-Ziele erreichen
Die Lösung? Klare Maßnahmen und engagiertes Handeln. Die Studie empfiehlt unter anderem:
• Klare Managementpläne: Diese sollten für jedes Schutzgebiet vorhanden sein, um gezielt handeln zu können.
• Monitoring ausbauen: Nur durch regelmäßige Überprüfung kann sichergestellt werden, dass Schutzmaßnahmen wirken.
• Mehr Unterstützung vor Ort: Gemeinden, NGOs und Ehrenamtliche brauchen mehr Mittel und Ressourcen, um effektiv mitzuarbeiten.
Ergänzend zur Studie:
• Klare Ge- und Verbote mit dem prioritären Ziel Verschlechterungen in Schutzgebieten zu verhindern. Nutzungen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie den einzelnen Schutzgütern nutzen bzw. nachweislich nicht schaden können.
Ein Ausblick für die Natur
Die EU-Ziele für 2030 bieten eine große Chance: Sie könnten dafür sorgen, dass Deutschlands Natur besser geschützt wird als je zuvor. Doch dazu muss noch viel getan werden. Die Studie von UmweltPlan zeigt, dass es einen Weg über die Natura 2000-Gebiete geben kann – jetzt kommt es auf die Umsetzung an.
Die Ergebnisse unterstreichen, dass Natura 2000 das Rückgrat des deutschen Naturschutzes bilden. Doch es muss ein Umdenken stattfinden: Der Stellenwert von Natura 2000 darf nicht weiter unterschätzt werden. Statt die Schutzvorgaben auszuweichen, sollte deren konsequente Umsetzung im Mittelpunkt stehen. Nur so können Deutschland und die EU den Verlust der biologischen Vielfalt stoppen und eine lebenswerte Zukunft sichern.

Weiterführende Links:

FFH-Gebiet Düte – noch immer nicht dauerhaft geschützt!
Vogelschutzgebiete müssen breites Artenspektrum schützen!
Zu wenig Vogelschutz in Deutschland
Kahlschlag im Vogelschutzgebiet Spessart
Die Turteltaube in Vogelschutzgebieten Niedersachsens
Natura 2000 und Forst – die Position der LANA
Der Goldregenpfeifer – in Niedersachsen ausgestorben!

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