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Dichtezentren gefährdeter Vogelarten finden offenbar keine Beachtung bei der Planung von Windvorranggebieten

Windkraftanlagen in oder im kritischen Nahbereich zum EU-Vogelschutzgebiet "Vogelsberg"

Dr. Matthias Schreiber
In einem früheren Beitrag habe ich auf eine Auswertung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DDA) hingewiesen, die Daten zusammengestellt hatten, aus denen sich Dichtezentren für die Vogelarten der Anlage 1, Abschnitt 1 zu § 45 b Absatz 1 bis 5 BNatSchG ableiten lassen sollten.
In einer Anfrage vom 04.11.2024 hat das Umweltforum Osnabrücker Land e.V. daraufhin das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie den Landkreis Osnabrück, Regionalplanung, um Mitteilung gebeten, in welcher Weise von den verschiedenen Planungsebenen aus ein Abgleich, ggf. auch eine Anpassung der Flächenziele auf Basis der Ergebnisse der genannten Studie erfolgen wird.
Dazu liegen mittlerweile Antworten bzw. nach einer Erinnerung vom 09.12.2024 vielsagende Nicht-Antworten vor:
Das BMWK teilte bereits am 04.11.2024 folgendes mit:
„Der Bund weist keine konkreten Flächen für die Errichtung von WEA aus.
Von daher bitten wir Sie sich an die zuständigen Behörden auf Landesebene zu wenden.“
Weder vom niedersächsischen Umweltministerium noch von dem beispielhaft ausgewählten Landkreis Osnabrück (Regionalplanung) kam dazu eine Antwort, auch nach der Erinnerung vom 09.12.2024 nicht. Es ist wohl davon auszugehen, dass dies in den anderen Ländern und den nachgelagerten Planungsebenen nicht anders aussehen wird.
Es darf deshalb festgestellt werden, dass die damaligen „Maßnahmenvorschläge“, die der Nabu-Präsident Krüger und die Grünen-Politiker Habeck und Krischer ausgehandelt hatten, bisher nirgendwo umgesetzt wurden. Darin hieß es: „Als Raumrestriktionen sind dabei insbesondere Dichtezentren WEA-sensibler Vogelarten und besonders wichtige Lebensräume von Fledermausarten zu berücksichtigen.“
Schon für dieses Papier war der Nabu-Präsident seinerzeit verbandsintern heftig kritisiert worden. In der Rückschau wird alles noch schlimmer: Denn nicht einmal die wenigen, plausibel erscheinenden Ergebnisse (wenn man die damit verbundenen Aufweichungen der artenschutzrechtlichen Regelungen mal außer Acht lässt) wurden umgesetzt. Die erforderlichen Ergebnisse von BfN und DDA kommen nicht nur um Jahre zu spät, sie werden offenbar auch auf den Planungsebenen nicht berücksichtigt, die ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen haben, wie im Landkreis Osnabrück, wo eine weitere Auslage der Änderungen zum Regionalen Raumordnungsprogramm noch aussteht.
Derweil lebt man in manchen Landesverbänden nach wie vor den Traum der Ahnungslosen. Nicht anders lassen sich die Einlassungen des hessischen Nabu-Vorsitzenden, Maik Sommerhage, in einem gemeinsam mit einem großen Projektierer von Windprojekten geführten Pressegespräch verstehen. Darin finden sich so Äußerungen wie: „Nur mit den Stromerlösen könne langfristig der Um- und Wiederaufbau des Waldes finanziert werden. So trage der Windpark zum Schutz des Waldes und des Klimas bei. Naturschützer und Windbauern hätten aus den Entwicklungen der vergangenen Jahre gelernt und erkannt: „Es geht nur miteinander. Alle verfolgen die gleichen Ziele.“ Oder, entgegen der bestehenden Rechtslage: „Die noch amtierende Ampelregierung mit Wirtschaftsminister Robert Habeck habe die entscheidenden Hebel umgelegt. Das sei gut für den Klimaschutz, so der oberste Naturschützer in Hessen. Bisher habe man sich auf den Schutz von einzelnen Tieren bemüht. Heute gehe es um den Schutz von Populationen. An dieser Formulierung verlaufe die Grenze zwischen Naturschutz und Klimaschutz.“
Was von dem Nabu-Wunsch: „Wenn man nun die Genehmigungsverfahren weiter beschleunigen wolle, sei es hilfreich, bundesweit Vorranggebiete auszuweisen, wie das in Hessen längst der Fall sei, so Nabu-Vorsitzender Maik Sommerhage. Dann sei klar, wo Windkraft möglich sei und wo nicht.“ zu halten ist, hat der bisherige Umgang mit den Ergebnissen von DDA und BfN gezeigt. Und was die Vorbildfunktion von Hessen angeht: Hier macht man mit dem Ausbau von WAK nicht einmal Halt vor EU-Vogelschutzgebieten, die vorrangig zum Schutz des Rotmilans ausgewiesen wurden, wie für das EU-Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“ und darin oder im Nahbereich installierte Anlagen traurige Wirklichkeit ist.

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