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OVG Lüneburg weist Berufungsbeschwerde zurück

Dr. Matthias Schreiber

Am 09.01.2023 bekam der Anwalt des Umweltforums, Prof. Dr. M. Gellermann, Post vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG). Sie enthielt den Beschluss des Gerichts zum Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück (VG) , welches am 30.09.2022 die Genehmigung für einen sogenannten „ 4 x 4 Geländepark“ aufgehoben hatte.

Für das OVG schien der Fall ziemlich klar. Denn der knapp gehaltene Beschluss (Az. 12 LA 131/22) lehnt den Antrag auf Berufung ab und erkennt keines der vorgebrachten Argumente an. Es stellte zum einen fest, dass gegen die Begründung des VG die Zulassungsgründe nicht hinreichend dargelegt wurden. „Es reicht deshalb grundsätzlich nicht aus, wenn er lediglich seinen erstinstanzlichen Vortrag wiederholt oder eine eigene Würdigung der Sach- und Rechtslage vorträgt, die im Ergebnis von derjenigen des Verwaltungsgerichts abweicht. Vielmehr muss er in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - die Vorzugswürdigkeit dieser Gegenargumente darlegen.“  

Auch die vorgebrachte, besondere Schwierigkeit der Rechtssache erkannte das OVG nicht an.

Somit kann das Umweltforum Osnabrücker Land e.V. in dieser Angelegenheit einen Schlussstrich ziehen, denn der abschließende Satz lautet: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).“

Im Gelände des FurstenForest kehrt vorerst wieder Frieden ein.

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