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Gemeinde Ankum lagert Erdaushub der Klasse BM-F3/BG-F3 auf dem Grundstück der neuen KiTa im Trinkwasserschutzgebiet – Ein Fall für die Justiz?

 

Gerhard Böckmann

Illegal entsorgter Abfall wird in vielen Kommunen zunehmend zum Problem. Städte und Gemeinden versuchen mit einer Kombination aus höheren Bußgeldern, technischer Überwachung und Bürgerbeteiligung gegen zusteuern. Die Strafen für illegale Entsorgung wurden in vielen Bundesländern deutlich erhöht.

Beispielsweise kann mancherorts illegale Entsorgung von Bauschutt mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. In Thüringen z.B. können bei mehr als fünf Kubikmetern illegal entsorgtem Bauschutt Strafen bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Was passiert aber, wenn die Kommune selbst zum Umweltsünder wird?

Bei dem Bild oben handelt es sich um ein Bauschuttlager in einem Trinkwasserschutzgebiet. Dieser Bauschutt (ohne Analyse gilt das Material als solcher) wird mit Zustimmung der Gemeinde über 1 Jahr dort gelagert.

In Ankum scheint einiges anders zu sein!

Auf dem Grundstück soll eine neue KiTa entstehen. Die Fläche wird u.a. als Kinderspielplatz genutzt. Der 1. Spatenstich für die Kindertagesstätte „Am Nonnenberg“ erfolgte kürzlich. Das wurde mit positivem Bericht in der Tagespresse begleitet.

Vergessen scheinen die Vorgänge um die gesetzwidrige Lagerung, nicht genehmigte Aufbereitung, unerlaubte Abfallentsorgung, fehlende Materialuntersuchung etc. Nach Akteneinsicht ist klar geworden, dass nicht nur fahrlässig, sondern auch vorsätzlich getäuscht und gehandelt wurde.

Bereits im Februar 2025 wurde bekannt, dass es sich hier nicht um Mutterboden handelt.  Die ungeschützte Lagerung im Wasserschutzgebiet war unzulässig. Das ergab sich bereits aus einer „hastig“ erstellten Bodenanalyse, die auf den Proben eines Baugrundgutachtens vom März 2024 basierte.

Der Gemeinde musste bei Vorliegen dieser Analyse bereits aufgefallen sein, dass das Material aufgrund einer PAK-Belastung im Feststoff und Eluat erhöhte Schadstoffgehalte aufweist und in die Klasse BMF2 einzustufen und damit allgemein wassergefährdend ist.

Eine erneute Untersuchung des gesamten Haufwerks wurde vom Fachdienst angeordnet. Auftraggeber der Untersuchung wurde der Bauunternehmer.

Auch die dann vorgelegten Untersuchungsergebnisse waren nicht ausreichend, weil bereits die Probenahme nicht regelkonform ausgeführt wurde.

Ende Feb 2025 wurde bei einem Ortstermin mit den FD der LK OS und VEC der Gemeinde Ankum und dem Tiefbauunternehmer geklärt, dass dieses Gutachten auch nicht anerkannt werden kann.

Durch die Schadstoffbelastung des Materials, unklare, nicht korrekte Aussagen und die Lage des Grundstücks in einem Wasserschutzgebiet wurde vom Fachdienst des LK OS angeordnet, dass das Haufwerk sofort vollständig mit Planen abzudecken ist und das gesamte Haufwerk erneut zu untersuchen ist.

Weder die Gemeinde Ankum, auf deren Baugrundstück für eine neue KiTa, das Material gelagert wurde, noch der Tiefbauunternehmer haben für den Schutz des Haufwerks gesorgt.

Erst Anfang April 2025 legte der Bauunternehmer das Ergebnis der Bodenuntersuchung vor. Aufgrund unterschiedlicher Laborbefunde stufte der FD im LK OS das gesamte Material vorsorglich als BMF 3* ein.

*Aufgrund des höheren Schadstoffgehalts sind die Einsatzmöglichkeiten von BG F3 sehr eingeschränkt. Es muss entschieden werden, ob eine Behandlung, eine sichere Deponierung oder eventuell sogar eine Sonderbehandlung notwendig ist.

Außerdem wurde eine Prüfung auf ordnungswidriges oder ggfs. strafrechtlich relevantes Verhalten eingeleitet.

Ende April 2025 erging eine Entsorgungsverfügung an den Bauunternehmer.

Diese Verfügung wurde bis Juni 2025 nicht erfüllt.

Mitte Juni 2025 setzte der FD im LK OS ein Zwangsgeld gegen den Bauunternehmer fest.  Erst nach verhängen von Zwangsgeld konnte der LK OS die Entsorgungsverfügung durchsetzen

Am 18.Juni 2025 meldet der Unternehmer, dass der Abtransport abgeschlossen ist. Das Zwangsgeld wurde vom FD des LK OS aufgehoben.

Nach einem Jahr ungeschützter Lagerung im Trinkwasserschutzgebiet sind 660cbm stark belasteter Bodenaushub vom Baugrundstück der KiTa „Am Nonnenberg“ abgefahren worden. Vom Fachdienst des LK OS wurde angeordnet, dass der Untergrund untersucht wird, damit dort künftig Kinder gefahrlos spielen können.

Weil das Material nur bedingt unter besonderen Bedingungen wiederverwendbar ist, muss es weiterhin witterungsgeschützt gelagert werden.

Gemeinde Ankum lagert Erdaushub der Klasse BM-F3/BG-F3 auf dem Grundstück der neuen KiTa im Trinkwasserschutzgebiet – Ein Fall für die Justiz? (Kopie)

Gelagert wird das Material jetzt in einer Halle auf dem Betriebsgelände des Tiefbauunternehmers in Damme.

Die Aussage: „In Ankum scheint einiges anders zu sein!“ ist wohl richtig.

Verdeutlicht dieser Vorgang doch erneut wie in der Gemeinde Ankum mit den Regeln und Gesetzen zum Schutz von Natur und Umwelt umgegangen wird.

Welchen Stellenwert Nachhaltigkeit bei den handelnden Personen tatsächlich hat.

Die Gemeinde Ankum als Grundstückseigentümer, Auftraggeber für die Straßenbaumaßnahmenaus denen das hoch belastete Material stammt, hat mindestens geduldet evtl. auch angeordnet wo das Material gelagert und behandelt wurde.

Auch bei dem gesetzwidrigen Einbau im LK Vechta trägt die Gemeinde eine Mitschuld. Denn zum Zeitpunkt der Verwendung in Damme lagen keine aussagefähigen Bodenanalysen vor.

Das Material hätte weder gelagert, transportiert noch eingebaut werden dürfen. Eigentümer des Materials war immer noch die Gemeinde. So heißt es In einer Email der Gemeinde Ankum an den FD im LK OS

Zitat“…ihre Annahme, dass der dort zwischengelagerte Oberboden für den Einbau im Baugebiet vorgesehen ist, kann die Gemeinde Ankum bestätigen. Sofern der gesamte Boden für die Geländemodellierung des Kita-Grundstücks bzw. im Baugebiet keine Verwendung findet, wird der restliche Boden ordnungsgemäß entsorgt.“

Der Artikel im Bersenbrücker Kreisblatt zum „1. Spatenstich...“, war Anregung, auch die Vorgänge der „unregelmäßigen Abfallentsorgung“ öffentlich zu machen. Dazu wurden die Fakten dieses skandalösen Falls an die Redaktion des Bersenbrücker Kreisblatts geschickt.

Geantwortet wurde mit einer Email am 30.05.2025 mit folgendem Inhalt.

Zitat: “Meine Kollegin hat in dieser Sache mit dem Landkreis Osnabrück Kontakt aufgenommen. Der hat unsere Fragen mittlerweile beantwortet. Demnach handelt es sich laut einer Laboranalyse um Bodenmaterial und keinen gefährlichen Abfall. Er sei unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich für eine Verwertung als Ersatzbaustoff zugelassen.

Es gehe dabei um eine Zwischenlagerung von Böden aus umliegenden Baumaßnahmen, so der Landkreis. Der Landkreis begleitet die fachgerechte Entsorgung.

Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises sehen wir daher derzeit keinen Anlass zur Berichterstattung und bitten um Ihr Verständnis.“

Siehe auch hier: Belasteter Bodenaushub?

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