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Erneute Naturschutz-Klage gegen Deutschland

Am 02.12.2021 hat die EU-Kommission beschlossen, beim Europäischen Gerichtshof (EUGH) Klage gegen Deutschland wegen des unzureichenden Schutzes der blütenreichen Wiesen am Beispiel der FFH-Lebensraumtypen 6510 („Flachland-Mähwiesen“) und 6520 („Berg-Mähwiesen“) in Natura 2000-Gebieten einzureichen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die bisherigen Bemühungen der deutschen Behörden unzufriedenstellend und unzureichend waren, um die Lebensräume ausreichend zu schützen.

In der Pressemitteilung der EU-Kommission heißt es dazu: „Die betreffenden Lebensraumtypen haben sich in den letzten Jahren, vor allem aufgrund nicht nachhaltiger Agrarpraktiken, in verschiedenen geschützten Gebieten erheblich verkleinert oder sind gänzlich verschwunden.“

Schaut man sich die ausgewerteten, umfangreichen Unterlagen an, die letztendlich zu Verfahren geführt haben, dann fehlen gegenüber den ursprünglichen Meldungen Deutschlands an die EU-Kommission in der Summe mittlerweile ca. 20.000 ha dieser beiden Lebensraumtypen, wie sich entweder anhand von Managementplänen oder später korrigierten Meldungen ergeben hat. Das ist fast das Doppelte der Gesamtfläche der Stadt Osnabrück. Betroffen sind deutschlandweit fast 700 FFH-Gebiete.

In Niedersachsen liegt der Verlust bei derzeit mindestens ca. 900 ha, wobei hier die wichtige Vergleichsmöglichkeit der Managementpläne ausfiel, denn in Niedersachsen fehlt es daran verbreitet.

Konkrete Beispiele

Im FFH-Gebiet „Schwingetal“ (Landkreis Rotenburg (Wümme)) ist von ursprünglich 30 ha nichts übrig geblieten.

Im FFH-Gebiet „Unterems und Außenems“ (Landkreise Aurich, Leer und Stadt Emden) war ein Verlust von 25,08 ha auf 0 zu verzeichnen.

Beim FFH-Gebiet „Auetal und Nebentäler“ (Landkreis Stade) ließ sich ein Schwund von 60 auf 0,7 ha nachweisen.

Betroffen ist das NSG „Vogelmoor“ im Kreis Gifhorn, in dem die Fläche von 15 auf 1,8 ha schrumpfte, wobei gleichzeitig bekannt ist, dass unmittelbar angrenzend an das FFH-Gebiet Flächen des LRT 6510 in vergleichbarer Größenordnung vorhanden sind.

Wegen der insgesamt wenigen FFH-Gebiete im Landkreis Osnabrück spielt dieser in dem Verfahren keine Rolle.

Allerdings ist darauf zu verweisen, dass das Verfahren beispielhaft für den Umgang mit den Erhaltungszielen in deutschen FFH-Gebieten generell steht und dementsprechend der Schwund bei anderen Lebensraumtypen oder Artvorkommen ebenso wenig akzeptabel ist und deshalb einen Verstoß gegen EU-Recht darstellt.

Hier sei beispielhaft auf das kleine, kaum bekannte FFH-Gebiet „Garnholt“ (Landkreis Ammerland) verwiesen. Dieses Gebiet musste in der ersten Hälfte der „nuller“ Jahre nachgemeldet werden, weil die EU-Kommission weiterhin Defizite bei der Meldung des Lebensraumtyps 9160 (Eichen-Hainbuchenwald) sah. Noch immer steht dieses Gebiet mit 24,2 ha dieses LRT bei der EU-Kommission „in den Büchern“. Tatsächlich haben aber die Planungen zum Bau der A20 bei Westerstede ergeben, dass dieser LRT mit nur 12,6 ha im Gebiet vorkommt. Die fehlenden Flächen finden sich zwar in den benachbarten Waldflächen, die Ausweitung des Gebietes käme allerdings dem Bau der A20 in die Quere …

Während die Vertreter des BMU also in der Weltgeschichte herumreisen und für mehr Schutzgebiete und ein besseres Management werben, spottet die Ausweisung der europäischen Schutzgebiete bei uns jeder Beschreibung (siehe auch die Beispiele „Gehn“, „Achmer Sand“ und „Wiehengebirge“). Dieser Zustand dokumentiert sich auch in einem weiteren Klageverfahren der EU-Kommission: Bereits am 18.02.2021 hatte die EU-Kommission beschlossen, Deutschland auch wegen der unzureichenden Ausweisung von FFH- Gebieten vor dem EuGH zu verklagen.

Text: Dr. Matthias Schreiber, Laura Apel (M. Sc.); Bilder: Dr. Volker Blüml

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