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Kritik der bundesweiten Basis der Fledermauskundler am Eckpunktepapier Artenschutz und Windenergie
Laura Sophia Apel
Ein bundesweiter Zusammenschluss von Fledermauskundlern und -schützern hat analog zum Umweltforum eine sechsseitige Stellungnahme zum Eckpunktepapier „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ verfasst. Das Positionspapier wird von der breiten Basis der bundesweiten Fledermauskunde mitgetragen. Die Fledermauskundler zeigen „sich überrascht, dass die Artengruppe Fledermäuse im Papier nur am Rande erwähnt wird, obschon Fledermäuse massiv vom Windenergieausbau betroffen sind und die Regelungen im Papier diese Artengruppe auch direkt beeinflussen. Sie tragen die Sorge, dass die Artengruppe der Fledermäuse künftig nicht gebührend berücksichtigt wird […]“
Das Positionspapier reiht sich in die bisherigen kritischen Auseinandersetzungen von Naturschützern ein (die Stellungnahme des Umweltforums findet sich hier; eine ausführliche rechtliche Würdigung von Prof. Gellermann findet sich hier). Auch die Fledermauskundler sehen in dem Eckpunktepapier des BMUV und BMWK ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Klima- und Biodiversitätsschutz und befürchten eine Aufweichung des Artenschutzrechtes (insbesondere des Indviduenbezugs). Sie sehen - wie auch das Umweltforum - eben keine seriöse Auflösung des Zielkonflikts zwischen Artenschutz und Energiewende, sondern sogar die Gefahr, dass bereits langjährig erprobte Lösungsansätze nicht mehr umsetzbar sind, wenn die Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Abschaltungen) politisch begrenzt werden. Sinnvolle Vorschläge zur Vereinbarkeit von Natur- und Klimaschutz werden hingegen laut Positionspapier versäumt. Diese lassen sich beispielhaft wie folgt zusammen:
- Zwingender Indivdiuenschutz an WEA,
- Berücksichtigung von Abstandskriterien von WEA zu Fledermausquartieren von 500 m,
- die Überprüfung von Bestandsanlagen (Möglichkeiten nachträglicher Abschaltauflagen siehe hier),
- einen kumulativen Ansatz der tolerierbaren Schlagopferzahlen für Windparks und nicht für einzelne Anlagen,
- die Überprüfung der raumplanerischen Tabukriterien (z.B. Abstand zur Wohnbebauung), um den Ausbaudruck auf (artenschutzrechtlich) sensible Bereiche (z.B. Wälder) zu reduzieren,
- die Gleichwertigkeit des Klimaschutzes und des Erhalts der biologischen Vielfalt (als überragendes öffentliches Interesse).
Das gesamte Positionspapier der Fledermauskundler- und -schützer findet sich hier.
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