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Geplanter Abschuss von Tausenden von Graugänsen im EU-Vogelschutzgebiet Dümmer noch ohne Genehmigung

Brütende Graugans. Am Dümmer wurde dem NLWKN "aus Gründen des Artenschutzesz" die Genehmigung zur Zerstörung von Gelegen erteilt.

 

Dr. Matthias Schreiber

Pressemitteilungen in diversen Zeitungen und Fernsehbeiträgen im NDR und ZDF der letzten Wochen zufolge sollen im EU-Vogelschutzgebiet Dümmer offenbar Tausende Graugänse innerhalb des jagdberuhigten Wildschutzgebiets Dümmer und außerhalb der rechtlich zulässigen Jagdzeit geschossen werden - aus Naturschutzgründen, wie es heißt.

Der NLWKN (Niedersächsische Landesbetrieb für Küsten- und Naturschutz) hat demnach einen Antrag bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreis Diepholz zum Abschuss von Tausenden Graugänsen innerhalb des jagdberuhigten EU-Vogelschutzgebiets Dümmer gestellt. Durchgeführt sollte der Abschuss zudem außerhalb der für das Dümmergebiet üblichen Jagdzeit vom 15.07. bis zum 15.01., d.h. es sollte auch während der Brut- und Mauserzeit geschossen werden. Als Grund wurde dafür genannt, dass die Behörde in den Gänsen den Hauptverursacher für den Schilfschwund am Dümmer sieht. Die drastische Maßnahme sei notwendig, so heißt es sinngemäß. Ausgeführt werden sollte die Bejagung offenbar über den Verband Natur- und Umweltschutzvereinigung Dümmer e.V. (NUVD).

Auf Anfrage beim Landkreis Diepholz wurde allerdings mitgeteilt, dass der Antrag auf Abschuss der Graugänse vorerst nicht bewilligt wurde. Die bislang veröffentlichten Mitteilungen des NLWKN waren somit wohl zu voreilig und nicht korrekt abgefasst worden.

Es wurde bereits vielfach Kritik an der beantragen Aufhebung der Schonzeit für die Graugänse am Dümmer und der Jagd in normalerweise davor geschützten Bereichen geäußert. Auch die hohen Anzahlen der Vögel, die geschossen werden sollten, stießen auf Kritik. Offen ist auch die Frage, inwieweit dieser geplante drastische Eingriff in einem europäischen Vogelschutzgebiet mit dem Niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt ist, dazu gab es keine Auskunft. Aufgrund der Tragweite der Genehmigung eines solchen Antrages, sollte wohl zunächst in einer größeren fachkundigen Expertenrunde erörtert werden, inwieweit die Graugans am Dümmer ein Problem darstellt und welche Möglichkeiten bestehen Konflikte zu entschärfen.

Für die verbotene Zerstörung von Graugansgelegen Befreiung erteilt

„Geburtenkontrolle bei den Grauganspaaren am Dümmer“: Solche Bilder sollen hier nach Vorstellungen des NLWKN offenbar zur Ausnahme werden.

Trotz dieser Zwischeninformation hat das Umweltforum am 23.05.2025 folgende Anfragen an die drei Anliegerlandkreise Diepholz, Vechta und Osnabrück gestellt:

„in den letzten Tagen ist uns zugetragen worden, dass am Dümmer in diesem Jahr während der Brutzeit Graugänse geschossen und auch Gelege angebohrt wurden, um so den Bestand zu reduzieren.

Bitte teilen Sie uns mit, wem dafür eine Erlaubnis erteilt worden ist, in welcher Stückzahl Graugänse freigegeben und schon geschossen wurden und in welchem Umfang Gelege angebohrt werden dürfen bzw. schon angebohrt wurden.

Unter Bezug auf das NUIG bitte ich Sie außerdem, uns die ausgestellten Genehmigungen in dieser Angelegenheit und die dazu erforderlichen artenschutzrechtlichen Prüfungen sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung für diese Tätigkeiten im FFH- und EU-Vogelschutzgebiet in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.“

Dazu erreichten uns die folgenden Antworten:

Unter dem Stichwort „Geburtenkontrolle bei den Grauganspaaren am Dümmer“ erteilte der Landkreis Diepholz mit Schreiben vom 02.04.2025 einer Mitarbeiterin des NLWKN in der Naturschutzstation Dümmer die Genehmigung, „Graugansgelege in der gesamten Verlandungszone und allen Grünlandgebieten des EU-Vogelschutzgebietes rund um den Dümmer aus Gründen des Artenschutzes zu zerstören. Diese Genehmigung wird befristet bis zum 31.07.2030 und gilt auch für die von Ihnen beauftragten Personen.“

Der Landkreis Vechta erteilte ebendieser Mitarbeiterin des NLWKN eine entsprechende Genehmigung, allerdings befristet bis zum 30.09.2025. Aus der Genehmigung geht ferner hervor, dass der Antrag „im Rahmen des LIFE IP Projekts GrassBirdHabitat und Godwit Flyway des Landes Niedersachsens“ gestellt wurde. Der Zusammenhang zu einem Wiesenvogel- und Uferschnepfenschutzprojekt erschließt sich allerdings nicht. Es wäre daher einer Nachfrage wert, in welcher Weise die für die Zerstörung von Graugansgelegen erforderlichen Zeiten in diesem Projekt verbucht werden.

Als Rechtsgrundlage führen beide Genehmigungen § 67 Abs. 3 BNatSchG an, weil die Verordnung zum Schutz des Vogelschutzgebietes verbietet, Eier zu beschädigen oder zu entnehmen. Da die Graugans allerdings eine europäische Vogelart ist, wären für die Zulassung der Gelegezerstörungen vorrangig (mindestens aber zusätzlich) die Verbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verbot der Tötung von Individuen und auch Verbot der Beschädigung und Zerstörung von Entwicklungsformen), aber auch das Verbot der Störungen in dem FFH- und Vogelschutzgebiet „Dümmer“, zu beachten gewesen. Dementsprechend schmallippig fiel in der Antwort des Landkreises Diepholz vom 03.06.2025 (aus dem Team „Jagd/Waffe, Schornsteinfegerwesen, Gefahrenabwehr“; steht so in der E-Mail, kein Scherz!) deshalb auch die Bitte nach Übersendung der artenschutzrechtlichen und der FFH-Verträglichkeitsprüfung aus: „Bezüglich der weiteren gestellten Anträge befinden wir uns im laufenden Prüfungsverfahren und können dazu daher keine Auskunft erteilen.“

Daraus ist nur zu folgern, dass solche Prüfungen noch nicht erfolgt sind und die Genehmigung somit wohl auf einer fehlerhaften, mindestens lückenhaften Rechtsgrundlage erteilt wurde. Vom Landkreis Osnabrück liegt hierzu bisher keine Antwort vor.

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