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Gewässerrandstreifen
Im Zuge der Debatte um die Breite der Schutz- bzw. Gewässerrandstreifen in den fließgewässerbeeinflussten FFH-Gebieten im Landkreis und der Stadt Osnabrück erstellten Guhlemann L-S, Schneider N & Schreiber M im Mai 2019 ein Gutachten für das Umweltforum Osnabrücker Land e.V., welches unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der WRRL deutliche Mängel in der Umsetzung der FFH-RL in unserer Region aufzeigt.
Die als Fließgewässer ausgewiesenen FFH-Gebiete im Landkreis und der Stadt Osnabrück unterliegen als europäische Gewässer gleichzeitig auch den Schutz- und Entwicklungserfordernissen nach der WRRL. Im Rahmen des Gutachtens werden verschiedene Belastungen der Fließgewässer auf Grundlage der Daten des NLWKN analysiert sowie Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Zustands ausgewertet. Die Ergebnisse zeigen, dass fast alle Belastungen weiträumig auftreten und der aktuelle Zustand der Gewässer überwiegend unzureichend ist. Das Ergebnis verdeutlicht, dass die fachgesetzlichen Vorgaben bislang nicht geeignet sind, um eine Belastung der Gewässer zu vermeiden. Um diese zu reduzieren und damit die Schutzerfordernisse der WRRL zu erreichen, wird in den Daten des NLWKN daher u.a. die Anlage oder der Ausbau eines Gewässerrandstreifens empfohlen. Hat man zusätzlich auch die Anforderungen aus der FFH-RL wie bei den Fließgewässern Else, Artlandbäche, Düte usw. zu erfüllen, kann es erst recht nicht ausreichen, wenn nicht einmal die gesetzlichen Regelvorgaben (§ 38 WHG) in Form eines fünf Meter breiten Randstreifens eingehalten werden sollen. Die Verordnungen der als Fließgewässer ausgewiesenen FFH-Gebiete können eine Beeinträchtigung durch die Landwirtschaft nicht verhindern, wenn keine ausreichend dimensionierten Randstreifen ausgewiesen werden. Das Erreichen des günstigen Erhaltungszustands wird damit deutlich erschwert oder sogar verhindert.
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