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”Grünlandschutz – selbstfinanziert“

Bereits über 20 Jahre ist es her, dass der NABU Osnabrück ein innovatives Konzept zum Grünlandschutz durch Vermarktung extensiv erzeugten Rindfleisches aus der Taufe hob. Im Zuge dieses Projektes wurde gemeinsam mit Landwirten aus der Region Osnabrück ein eigener Erzeugerzusammenschluss mit über 40 Mitgliedsbetrieben und eigenen Erzeugerrichtlinien im Sinne des Naturschutzes gegründet.

Ziel: Erhalt schützenswerten Grünlandes zum Nutzen aller wirtschaftlich tragbar zu machen. Am Ende scheiterte das Vorhaben - nach vielversprechenden Anfängen - damals. Dafür gab es sicherlich vielschichtige Gründe. Die entscheidenden aber waren wohl, dass es offensichtlich seiner Zeit voraus war und die notwendige politische Unterstützung fehlte.

Dieses Konzept möchten wir an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung rufen und erneut in die Diskussion einbringen, da es nach unserer Ansicht nichts an Aktualität eingebüßt hat und sich die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen mittlerweile verändert haben. Verändert in eine Richtung, die uns hoffen lässt. Nicht zuletzt gilt dies auch für die Impulse, die aus dem Landkreis Osnabrück heraus erkennbar sind.

Unabhängig davon gilt aber auch:

Das Verhältnis von Natur-, Tier- und Verbraucherschützern auf der einen Seite und Land­wirten auf der anderen Seite war und ist nicht nur in der Region Weser-Ems von gegensei­tigem Misstrauen geprägt.

Naturschützer werfen den Landwirten vor, für den in den letzten Jahren zu verzeichnenden drastischen Rückgang von Tier- und Pflanzenarten, insbesondere in der landwirtschaftlich genutzten Landschaft, die Hauptverantwortung zu tragen. Tierschützer klagen die Massentier­haltung auf Spaltenböden, in Käfigen und wesentlich zu engen Ställen an.

Auch auf Seiten der Verbraucherverbände wird der nach wie vor zunehmende Einsatz von Tierarzneien und die bisweilen wenig nachvollziehbaren Vermarktungsstrukturen zunehmend kritisch verfolgt.

Die Landwirte fühlen sich ob der Sachzwänge ihres derzeitigen Wirtschaftens (z.B. EU- Marktordnung, sinkende Preise pro vermarktete Einheit, „Wachsen oder Weichen“) oftmals zu Unrecht an den Pranger gestellt. (Zwischen-) Ergebnis dieser seit vielen Jahren z.T. vehement geführten Auseinandersetzung ist eine zunehmende Sprachlosigkeit der genannten gesell­schaftlichen Gruppen untereinander. Begegnungen sind oft erkennbar emotionsgeladen und beschränken sich mitunter auf den Austausch der allen Seiten hinreichend bekannten Floskeln.

Diesem Defizit entgegenzuwirken und gleichzeitig ein Beispiel für die Einbindung des Grün­landschutzes in die landwirtschaftliche Wertschöpfung der Region zu setzen, ist Ziel des Pro­jektes "Grünlandschutz selbstfinanziert“ des Naturschutzbundes Osnabrück e.V. (darstellt ist der weitgehend unveränderte, seinerzeitige Entwicklungsstand des Projektes.)

Zur Situation des Grünlandes

Artenreiches Feuchtgrünland prägt die Landschaft der Region Weser-Ems seit Jahrhunderten.

Viele Tier- und Pflanzenarten sind nach Entwässerung der Sümpfe und Moore und Kultivie­rung der Flussauen auf diesen Sekundärlebensraum ausgewichen. Feuchtes Grünland hat sich daher im Laufe der Kultivierung der Landschaft zu den artenreichsten Lebensräumen Nord­westdeutschlands entwickelt.

Seit geraumer Zeit ist ein drastischer Rückgang dieses Lebensraumes und damit der dort lebenden Tier- und Pflanzenarten zu verzeichnen. Alle Vogelarten des Feuchtgrünlandes und zahlreiche Pflanzenarten (z.B. Sumpfdotterblume, Knabenkräuter, Sumpfschwertlilie, Kuckucks­lichtnelke etc.) stehen zurzeit auf den „Roten Listen“.

In den letzten Jahren wurde dieser Tendenz seitens der öffentlichen Hand damit entgegenzu­wirken versucht, den Landwirten Prämien für eine extensivere Nutzung (geringere Düngung, spätere Mahd, etc.) zu gewähren. Diese Ausgleichszahlungen werden vor dem Hintergrund leerer öffentlicher Kassen zunehmend zurückgenommen, sodass eine extensive Nutzung selbst der Kernbereiche keinesfalls gesichert erscheint.

Auch die Aufgabe der Nutzung ist aus Sicht des Naturschutzes keine Alternative, da sich in diesem Falle der Lebensraum drastisch verändert und somit binnen kurzer Zeit eben­falls nicht mehr den an feuchtes Grünland angepassten Tier- und Pflanzenarten zur Verfügung steht.

Das Konzept des NABU Osnabrück

Die Naturschutzziele für den Lebensraum Grünland müssen in die landwirtschaftliche Produk­tion und Wertschöpfung eingebunden werden, sodass keine über die „normalen“ landwirt­schaftlichen Subventionen hinausgehende Zahlungen erforderlich sind.

Dieses Ziel ist am ehesten durch eine höherpreisige Vermarktung in extensiver Weidehaltung produzierten Rindfleisches zu erreichen, da hier einige Grundvoraussetzungen erfüllt sind:

  1. a) Rinderhaltung ist die am weitesten verbreitete traditionelle Grünlandnutzungsform, die in der Vergangenheit zur Entstehung dieses Lebensraumes beigetragen hat.
  2. b) Alte robuste Rinderrassen, die aufgrund geringer züchterischer Bearbeitung nach wie vor ausschließlich mit einer Fütterung auf wenig energiehaltiger Grasbasis auskommen, sind nach wie vor verfügbar.
  3. c) Die Verträglichkeit extensiver Beweidung durch Rinder für die Tiere und Pflanzen des Grünlandes ist hinreichend untersucht und kann somit als sicher gelten; bei anderen Nutztieren (Pferde, Schafe) sind z.T. erhebliche Gelegeverluste wiesenbrütender Vogelarten zu verzeich­nen.
  4. d) Im Gegensatz beispielsweise zu Schaffleisch besteht für Rindfleisch ein hinreichend großer Markt.
  5. e) Durch die Fütterung von Heu im Winter ist auch die Mahd und die Verwertung des Mäh­gutes nicht für die Beweidung geeigneter Flächen problemlos integrierbar.

Nutzung statt Pflege

Durch gesetzliche Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 8) besteht seit geraumer Zeit die Verpflichtung, Eingriffe in Natur und Landschaft (z.B. im Rahmen der Bauleitplanung) durch die ökologische Aufwertung anderer Flächen zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen). Die Kompensation besteht vielfach darin, bisher als intensives Grünland genutzte Flächen zu extensivieren (siehe oben). In der Praxis erwächst dem Träger des Eingriffsvorhabens (z.B. Kommunen) vielfach die Verpflichtung, diese Flächen über einen längeren Zeitraum zu pflegen, das heißt sie jährlich zu mähen. Da die konventionelle Landwirtschaft aufgrund des geringen Energiegehaltes des Mähgutes wenig Interesse an dessen Verwendung hat, bleibt vielfach nur der Weg, dieses Mähgut kostenpflichtig zu entsorgen und zu kompostieren. Diese Praxis ist weder langfristig sinnvoll noch nachhaltig. Die Dauerpflege der Flächen muss daher in die landwirtschaftliche Nutzung integriert werden. Dieses Ziel ist durch eine extensive Weidehal­tung von Robustrindern erreichbar.

Aktivitäten des NABU

Seitens des NABU wurden zunächst Kriterien für eine extensive Grünlandnutzung durch Robustrinderhaltung erarbeitet. Hierbei wurde in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten (z.B. Fachbereich Landwirtschaft der Fachhochschule in Osnabrück-Haste) sowohl auf tat­sächliche Umsetzbarkeit der Vorstellungen als auch auf die Belange des Tierschutzes beson­deres Augenmerk gerichtet.

Um so früh als möglich auch die Landwirte in das Projekt einzu­binden, wurden die Vorstellungen regelmäßig mit Landwirten diskutiert und so die Vertrau­ensbasis für eine Zusammenarbeit mit der Land­­wirtschaft geschaffen. Parallel dazu wurde ver­sucht, über eine Direktvermarktung hinaus­gehende Absatzwege zu erschließen, was zwischen­zeitlich durch eine Kooperation mit einer großen Osnabrücker Klinik, sowie mit einem Fleischerfachgeschäft in der Osnabrücker Innenstadt gelungen ist. Über weitere Kooperationen laufen derzeit aussichtsreiche Gespräche.

Gründung eines Erzeugerzusammenschlusses

Um die Fütterungs- und Haltungsbedingungen festzuschreiben, wurde in der Zwischenzeit ein Erzeugerzusammenschluss der Extensivrinderhalter der Region Osnabrück (IGERO) gegrün­det. Diesem Erzeugerzusammenschluss gehören mittlerweile über 20 Voll- und Nebenerwerbsbe­triebe mit ca. 500 Tieren an, die sich durch ihre Unterschrift verpflichtet haben, die in Satzung und Geschäftsordnung festgesetzten Kriterien hinsichtlich der Haltung und Fütterung einzuhal­ten.

In der Satzung und Geschäftsordnung wurden eine Reihe verschiedenster Belange festge­schrieben:

Artgerechte Haltung/Tierschutz  

Die Tiere werden möglichst ganzjährig auf der Weide gehalten und können so ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben. Vollspaltenböden sind untersagt. Für extreme Witterungsverhält­nisse (Nässe, Kälte, extreme Hitze) sind Unterstände vorgeschrieben. Die Kälber werden von ihren Müttern ca. 9 Monate lang gesäugt. Für den Transport zur Schlachtung darf eine Höchst­transportdauer von 45 Minuten nicht überschritten werden. Der Transport zum Schlachter muss stressfrei durch den Landwirt selbst erfolgen.

Naturschutzauflagen

Die Tiere werden ausschließlich auf Grasbasis (Gras, Heu) gefüttert. Die Düngung der Flächen erfolgt standortgerecht mit wirtschaftseigenem Dünger (Festmist oder Jauche). Die Verwen­dung von Gülle ist untersagt. Die maximale Gesamtdüngemenge ist auf die Ausscheidung von 2 Großvieheinheiten (Tier mit einem Gewicht von 500 kg) pro Hektar und Jahr festgesetzt. Der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln ist ebenso untersagt, wie ein Umbruch der Grün­landflächen und eine zusätzliche Absenkung des Wasserstandes.

Sofern das Vorkommen wiesenbrütender Vogelarten nicht ausgeschlossen werden kann, ist der frühestmögliche Mahdtermin auf den 15. Juni festgesetzt, also auf einen Termin, an dem davon ausgegangen werden kann, dass die Jungvögel bereits flügge sind.

Verbraucherschutz/Fleischqualität

Durch direkte Kooperationen der Landwirte mit dem Endverbraucher bzw. Einzelhändler ist die Herkunftssicherheit der Tiere gewährleistet. Zugekaufte Tiere müssen mindestens 12 Monate vor ihrer Schlachtung von einem Mitgliedsbetrieb des Zusammenschlusses nach den besonderen Kriterien gehalten worden sein. Die Rückstände im Fleisch müssen bei regelmäßig durch­zuführenden veterinäramtlichen Untersuchungen sämtlich erheblich unter den gesetzlich fest­geschriebenen Grenzwerten liegen. Durch den Ausschluss von Risikostoffen im Futter (endokrin wirkende Stoffe, Milchaustauscher, Mastfutter) gelangen diese nicht in die Nah­rungskette. Da die Wahl der Rassen auf solche beschränkt ist, deren genetische Tageszunahme auch mit dem wenig energiehaltigem Futter „ausgemästet“ werden kann, entsteht eine hohe Fleischqualität mit intramuskulär eingelagertem Fett und hohem Anteil an gesundheitsför­dernden essenziellen Fettsäuren.

Abgrenzung zum ökologischen Landbau

Obgleich einige der gemeinsam erarbeiteten Kriterien auch in den Anbaurichtlinie der Öko­landbauverbände zu finden sind, wurden diese einerseits hinsichtlich der Naturschutzanforde­rungen an die Grünlandbewirtschaftung als bei weitem nicht ausreichend erachtet, andererseits erschienen sie hinsichtlich der Frage der Betriebsumstellung wenig praktikabel. Während ein Mitgliedsbetrieb des ökologischen Landbaus seinen Betrieb zu 100% auf die besonderen Kriterien seines Verbandes hin umstellen muss, kann beim Konstrukt der IGERO die Bewirtschaftung nach besonderen Kriterien auf die Grünlandflächen beschränkt bleiben, während ein anderer Betriebszweig weiterhin „konventionell“ betrieben wird. Dieses ist so möglich, da die Fütterung der Rinder ausschließlich auf Grasbasis erfolgt. Der betriebsbezogene Ansatz des ökologischen Landbaus wird auf diese Weise durch einen flächenbezogenen Ansatz ersetzt.

Kooperation zwischen Landwirtschaft und nicht landwirtschaftlichen Interessenverbänden

Da Tier-, Verbraucher- und Naturschützer in das Projekt eingebunden sind, ist im Laufe der Zeit ein gegenseitiges Verständnis der genannten Gruppen untereinander entstanden. Natur­schützer beschränken sich nicht darauf, Forderungen an die Landwirtschaft zu stellen, sondern arbeiten aktiv an der tatsächlichen Realisierung ihrer Zielvorstellungen mit. Gleiches gilt für Tier- und Verbraucherschutzorganisationen. Landwirte gehen Kooperationen mit Partnern ein, denen sie naturgemäß skeptisch gegenüberstehen. Diese Kooperation bewirkt bei allen Betei­ligten einen Prozess des Umdenkens, so dass die oben skizzierten Mauern der Sprachlosigkeit sukzessive abgebaut werden.

Das hier geschilderte Projekt ist zumindest in Niedersachsen bislang einzigartig. Auch aus anderen Bundesländern liegen keine Informationen über ein ähnliches Vorhaben vor.

Text: Andreas Peters; Fotos: Dr. Johannes Melter, Ulrich Langnickel, Dr. Matthias Schreiber

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