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BN-Gutachten stellt riesige Kahlschläge im Löwenstein’schen Park fest
Dr. Matthias Schreiber
Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) ist jetzt mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit getreten und hat einen seit etlichen Jahren stattfindenden Kahlschlag im Löwenstein’schen Park, einem Teil des EU-Vogelschutzgebietes Spessart, publik gemacht. Die Pressemitteilung drucken wir nachfolgend ab:
„Das naturschutzfachliche Gutachten hat Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz und gegen die Vogelschutzrichtlichtlinie festgestellt. Die vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung wurde nie durchgeführt. Viele Vogelarten sind massiv beeinträchtigt. Auf Antrag des BN soll das Landratsamt Main-Spessart weitere forstwirtschaftliche Maßnahmen untersagen, bis eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. BN fordert Kahlschlagverbot im Waldgesetz.
Der BN hat nach intensiven Recherchen Kahlschläge bzw. kahlschlagähnliche Eingriffe auf mindestens 327 Hektar Fläche im Fürstlich Löwenstein‘schen Park im Hafenlohrtal im Landkreis Main-Spessart festgestellt. „Ein wohl bislang in dieser Größenordnung einzigartiger Naturfrevel in ganz Deutschland, der seit 22 Jahren im Europäischen Vogelschutzgebiet Spessart stattfindet“, erklärt Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN. Auf Grundlage des Gutachtens beantragte der BN im November 2022 bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Main-Spessart die forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Vogelschutzgebiet Spessart im Bereich des Löwenstein'schen Parks zu untersagen, bis eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung unter Mitwirkung der anerkannten Naturschutzvereinigungen durchgeführt wurde.
Die Kahlschläge wurden 2016 schon angezeigt und waren beim Verwaltungsgericht Würzburg Gegenstand eines Verfahrens, das allerdings bis heute zu keinem Abschluss geführt hat. Ziel des BN ist, dass das Fürstenhaus Löwenstein die rechtlichen Vorgaben beachtet, die Kahlschläge unterlässt und die Buchenwälder naturverträglich und naturnah bewirtschaftet.
Nach dem Gutachten des Büros „Schreiber Umweltplanung“ stellen die Eingriffe einen Verstoß gegen § 34 BNatSchG, § 44 Abs. 1 BNatSchG und die Vogelschutzrechtlichtlinie dar, weil sie offensichtlich den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebiets Spessart entgegenstehen. So wurden die Habitate der Vogelarten Mittelspecht, Halsbandschnäpper, Grauspecht, Schwarzspecht, Raufußkauz und Sperlingskauz erheblich beeinträchtigt. Eine Verträglichkeitsprüfung unter Mitwirkung der anerkannten Naturschutzvereinigungen wurde nicht, wie vorgeschrieben, durchgeführt.
Alle im Rahmen einer Verträglichkeitsprüfung üblichen Maßstäbe wurden massiv verfehlt
„Wir sind tief erschüttert über die unglaublichen Ausmaße der Kahlschläge“, so Erwin Scheiner, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Main-Spessart. „Die Kahlschläge laufen seit Jahren nach dem gleichen Muster ab: alte, ökologisch wertvolle Buchenwälder werden reihum kahlgeschlagen und durch Douglasienanpflanzungen in Nadelholzforste umgewandelt. Den Kahlschlägen fielen in dem ausgewiesenen europäischen Vogelschutzgebiet auch viele uralte, dicke Buchen sowie Höhlen- und Biotopbäume zum Opfer.“
Aus Sicht des BN trägt die Bayerische Staatsregierung eine erhebliche Mitverantwortung für derartige Waldverwüstungen. „Diese Naturzerstörungen sind schon lange amtsbekannt, aber die Verwaltungen hatten nach dem Waldgesetz kaum eine Handhabe dagegen einzuschreiten“, so der BN-Waldreferent Ralf Straußberger. „Wir sehen hier eine klare Mitverantwortung der Staatsregierung, weil sie es über Jahre versäumt hat, ein Kahlschlagsverbot im Waldgesetz zu verankern". Der BN und sein Bundesverband BUND haben in der Vergangenheit immer wieder Beispiele waldschädlicher Kahlschläge veröffentlicht[i]. „Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, nicht länger wegzusehen und die Gesetzeslücke zu schließen“, so Straußberger. „Es muss ein Kahlschlagsverbot endlich auch im Bayerischen Waldgesetz festgeschrieben werden, damit solche Exzesse verhindert bzw. geahndet werden können.“ Der BN fordert die Staatsregierung auf die aktuelle Novelle des Bundeswaldgesetzes zu unterstützen, in dem ein Kahlschlagsverbot definiert werden soll.“
Hier können Sie das Fachgutachten zum konkreten Fall, „Schwarzbuch Wald“, den „Bürger-Waldbericht 2008“ und den „BUND-Waldreport 2016“ herunterladen.
Weitere Links zum Thema:
Umweltforum auf dem Weg zum Europäischen Gerichtshof!
Schutzziele im FFH-Gebiet „Garnholt“ – irgendwas mit Wald!
Natura 2000 und Forst – die Position der LANA
EuGH bestätigt Anforderungen an Forstwirtschaft in FFH-Gebieten
Natura 2000 in Wäldern (Teil 2)
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