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Klima- und Naturschutz – Zwei Seiten derselben Medaille?

Prof. Dr. Martin Gellerman

Das größte Versagen werfe ich der Bundesregierung jedoch beim wiederholten gegeneinander Ausspielen von Natur- und Klimaschutz vor“. Mit diesem Satz verlieh die jetzige Bundesumweltministerin Steffi Lemke in einem kurz vor der Bundestagswahl abgesetzten Tweed der Erkenntnis Ausdruck, dass der Klimaschutz nicht zu Lasten des Naturschutzes gehen, wie sich auch umgekehrt der Naturschutz nicht als Hindernis für den Klimaschutz erweisen darf. Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen sind durch die Klima- und die Biodiversitätskrise gleichermaßen bedroht. Mit hohem Tempo müssen daher substanzielle Maßnahmen ergriffen werden, um beiden Krisen gleichermaßen zu begegnen.

Tempolimit – Chance vertan

Die kurz vor der Bundestagswahl verlautbarten Einsichten gerieten schon während der Koalitionsverhandlungen in Vergessenheit. Ein generelles Tempolimit auf deutschen Straßen, dessen Emissionsminderungspotenziale vom Umweltbundesamt mit immerhin bis zu 6,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente beziffert wird und das gleichzeitig dazu hätte beitragen könnte, die viel zu hohe Stickstoffbelastung gefährdeter Lebensraumtypen (z.B. Heiden, Moore) zu verringern, wurde im Interesse der „freien Fahrt für freie Bürger“ zügig abgeräumt. Die Chance, kurzfristig und ohne größeren Aufwand schon im Koalitionsvertrag mehr Fortschritt in Sachen Klima- und Biodiversitätsschutz zu wagen, blieb ungenutzt, obwohl es in Deutschland bekanntlich „kein Recht auf Rasen“ gibt.

Beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren zu Lasten des Naturschutzrechts

Im praktischen Regierungshandeln haben sich Steffi Lemkes Einsichten bislang auch kaum niedergeschlagen. Ganz im Gegenteil fielen dem Interesse am beschleunigten Ausbau der Windenergie auf Drängen der Ampel-Regierung erst einmal Standards des Natur- und Artenschutzrechts zum Opfer.

Landschaftsschutzgebiete, die sich auf rund 27 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands erstrecken, wurden für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen freigegeben, um den Flächenbedarf der Windenergie befriedigen zu können. Selbst in strenger geschützten Natura 2000-Gebieten, Nationalparks und Naturschutzgebieten können Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien unter erleichterten Bedingungen zugelassen werden, weil ihnen mit dem EEG 2023 ein (relativer) Vorrang vor anderen öffentlichen Belangen und damit auch vor den Integritätsinteressen des Naturschutzes zuerkannt wurde. „Federn lassen“ musste daneben das besondere Artenschutzrecht, das von Vertretern der Windenergiebranche gern als eines der Haupthindernisse für den zögerlichen Ausbau der Windenergie bezeichnet wird. In ihrem Eckpunktepapier (April 2022) verständigten sich die von Steffi Lemke und Robert Habeck geführten Ministerien auf eine Bewältigung des „Zielkonflikts zwischen Energiewende und Artenschutz“. Das Gesetz gewordene Produkt dieser Verständigung verringert das Niveau des gesetzlichen Schutzes zu Lasten gefährdeter Tierarten und umfasst als „Trostpflaster“ lediglich ein Nationales Artenhilfsprogramm, dessen Entwicklung noch immer auf sich warten lässt.

Ende März 2023 trat eine weitere Regelung in Kraft, die eine Prüfung artenschutzrechtlicher Verbote für entbehrlich erklärt, wenn Windkraftanlagen in planerisch dafür ausgewiesenen Windenergiegebieten zugelassen werden. Für nicht vermeidbare Auswirkungen zahlt der Projektträger eine näher bestimmte Summe Geldes für Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Artenschutzprogramms, das – wie bemerkt – bislang nicht existiert. Erst unlängst verständigte sich die Ampelkoalition in einem 16-seitigen Modernisierungspaket darauf, Träger von Infrastrukturvorhaben von der offenbar als lästig empfundenen Pflicht zu befreien, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für vorhabenbedingte Schädigungen von Natur und Landschaft zu erbringen. An die Stelle der Naturalkompensation soll die Zahlung eines Ersatzgeldes treten. Der damit einhergehende Frontalangriff auf die althergebrachte naturschutzrechtliche Eingriffsregelung vereinfacht die Realisierung der von Verkehrsminister Volker Wissing gewünschten Autobahnabschnitte, daneben aber auch den Ausbau von Schienenwegen, den Bau von Hochspannungsfreileitungen und vermutlich auch der Solarmodule, die zur Freude der Fraktionschefin von Bündnis 90/Die Grünen demnächst neben den neuen Autobahnabschnitten gebaut werden sollen.

Die Beschleunigung im Zeichen des Klimaschutzes hat bisher zum nachhaltigen Abbau des Naturschutzrechts geführt. Einen Beleg dafür, dass Klima- und Naturschutz nicht gegeneinander ausgespielt würden, findet sich bislang nicht.

Beschleunigung und Effektivierung des Naturschutzes?

Renaturierung an der Lippe stockt, weil Mittel fehlen.

Verbal bekannte sich die Ampelkoalition in ihrem Modernisierungspaket zur „Beschleunigung und Effektivierung des Naturschutzes“. Ein Flächenbedarfsgesetz soll auf den Weg gebracht werden, um sicherzustellen, dass ausreichende und vernetzte Flächen für die Renaturierung und einen länderübergreifenden Biotopverbund als Vorranggebiete gesichert werden. Wer damit – wie der Präsident des Deutschen Naturschutzrings e.V. – die Hoffnung verbindet, dem von Spitzenvertretern der Umweltverbände geforderten „Booster für erneuerbare und grüne Infrastruktur“ würde nun der Weg bereitet, könnte enttäuscht werden. Abgesehen davon, dass der Begriff der „Grünen Infrastruktur“ im Papier der Ampelkoalition nicht einmal auftaucht, wird das Flächenbedarfsgesetz als Maßnahme zur Bewältigung des Konflikts zwischen dem Naturschutz und dem Ausbau der Infrastruktur genannt. Wenn tatsächlich nur Kompensationsflächen ermittelt und mit dem Ziel gesichert werden, die Wirkung der vereinnahmten Ersatzgelder für den Natur- und Artenschutz zu erhöhen, verbindet sich damit kein übermäßiger Gewinn für den Naturschutz. Eher drängt sich der Verdacht auf, dass es bestenfalls darum geht, Kompensationsmaßnahmen für große Bundesvorhaben qualitativ hochwertig umzusetzen.

Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz

Pistenraupe im Venner Moor - Renaturierung auf Eigeninitiative des Landkreises Osnabrück
Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz sind noch nicht verfügbar.

Immerhin hat die Bundesregierung am 29. März 2023 das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) beschlossen und will nun mit vier Milliarden Euro der ökologischen Doppelkrise aus Erderwärmung und Artensterben entgegenwirken. In der Pressemitteilung der Bundesregierung werden eine Verbesserung des Zustandes der Ökosysteme und der Schutz natürlicher Lebensräume wie Moore, Wälder, Wildnis und Auen in Aussicht gestellt.

Das ist fraglos zu begrüßen, indessen kann es mit der Ankündigung, diese Ökosysteme wiederherzustellen und neuen Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu schaffen, sein Bewenden nicht haben. Wer ernstlich bestrebt ist, Moore großflächig zu vernässen oder Auen zu renaturieren, muss sich den Zugriff auf die dafür benötigten Grundflächen verschaffen. Das ist schon angesichts der angespannten Lage auf dem Grundstückmarkt ein anspruchsvolles Unterfangen. Dies umso mehr, als der Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen politisch unerwünscht ist und schon bei der Einführung der nationalen Artenhilfsprogramme auf Ausnahmefälle beschränkt wurde. Die darin zum Ausdruck kommende Grundhaltung hat im aktuellen Papier der Ampelkoalition insoweit ihren Niederschlag gefunden, als dort nicht einmal die nötige Erweiterung des Vorkaufrechts, sondern lediglich eine diesbezügliche Prüfung angekündigt wird.

Auch wenn die „Stärkung und Wiederherstellung von Ökosystemen“ es bis in die Überschrift der Pressemitteilung der Bundesregierung geschafft haben, gehören diesbezügliche Aktivitäten dennoch nicht zur obersten Priorität. Ganz oben auf der Agenda steht erst einmal die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für natürlichen Klimaschutz. Zwei Förderrichtlinien für ländliche Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen bereits erarbeitet worden sein, denen ein Maßnahmenpaket zur Stadtnatur nachfolgen soll. Die Wiederherstellung von Mooren und klimaresilienter Wälder wird dagegen als „langfristige Aufgabe für Jahrzehnte“ bezeichnet und damit auf die lange Bank geschoben. Mit einem echten „Wumms“ für den Schutz der Biodiversität und die Bewahrung der Artenvielfalt kann leider nicht gerechnet werden.

Mehr Fortschritt wagen – für den Schutz der Biodiversität und Artenvielfalt

So wichtig es auch ist, dass Deutschland in Wahrnehmung seiner Verantwortung substanzielle Beiträge zum Schutz des Klimas erbringt, so wenig darf der Schutz der Biodiversität vernachlässigt werden. Auf internationaler und europäischer Ebene hat man längst erkannt, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes und zur Wiederherstellung von Ökosystemen dringlich sind. Ausdruck dieser Erkenntnis ist das auf der Weltnaturschutzkonferenz geschlossene „Kunming-Montréal-Abkommen“, nach dem 30 Prozent der Land- und Meeresfläche bis zum Jahr 2030 zum besonderen Schutzgebiet zu erklären sind. Die Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union und der von der Europäischen Kommission unterbreitete Vorschlag einer Verordnung zur Wiederherstellung der Natur weisen in die gleiche Richtung und streben eine kontinuierliche, langfristige und nachhaltige Erholung der biologischen Vielfalt und widerstandsfähigen Natur in den Land- und Meeresgebieten der Union durch die Wiederherstellung von Ökosystemen an.

Für eine selbst ernannte Fortschrittskoalition müssten die sich auf internationaler und europäischer Ebene vollziehende Entwicklung Ansporn sein, vorbildhaft voranzuschreiten und substanzielle Schritte zu unternehmen, dem Schwund der Biodiversität und der Artenvielfalt hierzulande Einhalt zu gebieten. Moore, Wälder und Gewässer sind deutlich mehr als bloße Bündnispartner im Kampf gegen den Klimawandel. Eine intakte und widerstandsfähige Natur mit ihrem vielfältigen Tier- und Pflanzenarteninventar ist für die Ernährungssicherheit unverzichtbar, sorgt für einen ausgeglichenen Wasserhaushalt, trägt zur Reinhaltung der Luft bei und schützt vor extremen Wetterereignissen, die sich im Zuge des Klimawandels voraussichtlich häufen werden.

Wer daher vorgibt, die großen Aufgaben unserer Zeit bewältigen zu wollen, darf sich nicht auf den beschleunigten Bau von Windkraft- und Freiflächen-PV-Anlagen, den Ausbau des Schienennetzes, den Umbau der Heizungssysteme und die Förderung der E-Mobilität beschränken. Vielmehr muss die Koalition mit gleicher Geschwindigkeit mehr Fortschritt auf dem Felde des Naturschutzes wagen, damit die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen bewahrt werden und unsere Kinder und Kindeskinder noch eine lebenswerte Umwelt vorfinden. Mit der vollmundigen Ankündigung, Ökosysteme schützen und wiederherstellen zu wollen, kann es sein Bewenden angesichts der dramatischen Lage jedenfalls nicht haben.

Weitere Beiträge in diesem Kontext:

Ohne Rücksicht auf Klima- und Biodiversitätskrise!

Die Grüne Zeitenwende im Naturschutz

Daher sage ich Tschüss!

(Bilder: Autor und Umweltforum)

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