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Hamburger St. 12, 49084 Osnabrück
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Die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen – oft eine nahezu unendliche Geschichte

Sandabbau im Börsteler Wald (Foto: M. Schreiber)

Andreas Peters

Seit über 30 Jahren bezieht der NABU Osnabrück bzw. das Umweltforum Osnabrück Stellung zu unterschiedlichen Vorhaben im Sandabbaugebiet Markendorf/Bulsten. Vier Abbauunternehmen und die Kleinparzelliertheit sorgen für Komplexität. Diese führt auch zu einem Flickenteppich von Kompensationsmaßnahmen. Dabei wäre ein Gesamtkonzept für das rund 50 ha große Areal nordöstlich von Melle sinnvoll, denn das Gebiet besticht durch seine Artenvielfalt, die durch ein Mosaik verschiedenster Biotope begünstigt wird. Vielfach kommen Arten vor, die auf nährstoffärmere Standorte angewiesen sind. Gerade solche Verhältnisse gibt es kaum noch, sind doch die hiesigen Böden mit Nährstoffen überfrachtet.

In jüngster Zeit setzt sich das Umweltforum Osnabrück für einen fünf Hektar großen Teilbereich des Abbaugebietes ein, dessen Abbau- und Kompensationsgeschichte nicht nur viele physikalische Aktenordner füllt, sondern auch besonders haarsträubend ist. Seit Mitte der 1980er Jahre wurden hier vier Anträge bzw. Änderungsanträge auf Bodenabbau vom Landkreis genehmigt, deren Auflagen bis heute nicht vollständig erfüllt sind. Immer wieder geht es um Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, die Berücksichtigung des Artenschutzes, die Nichteinhaltung von Zeitplänen und die Höhen und Böschungsneigungen einer Bodenhalde, die vom Landkreis nicht in der nötigen Tiefenschärfe verfolgt wurden und werden.

Jetzt hat das Umweltforum Osnabrück einen weiteren Vorstoß unternommen, der die Defizite zusammenfasst:

Höhen der Bodenhalde deutlich überschritten

Gemäß den Vermessungsdaten des Haldenkörpers vom 13.12.2022 sehen wir unsere seit Jahren vorgetragene Einschätzung bestätigt, dass auf der Bodenhalde deutlich mehr Boden eingelagert wurde als genehmigt worden war, obwohl vom Landkreis versichert wurde, dass nach der Bodenumlagerung im August-September 2022 auf der Bodenhalde kein überschüssiger Boden mehr lagert. Beispielsweise wurde gemäß den Vermessungsdaten vom 13.12.2022 die maximale zulässige Auffüllhöhe deutlich überschritten, auf dem Plateau um bis zu zwei Meter. Aufgrund dieses Verstoßes baten wir am 22.02.2023 und 15.09.2023 erneut, eine feinmaschigere Karte mit den Soll-/Ist-Höhen der Bodenhalde vorzulegen, ohne bisher eine Antwort vom Landkreis zu erhalten.

Unsere Forderung lautet, die in der geänderten Bodenabbaugenehmigung vom 16.01.2006. ausgewiesenen Höhen und Neigungen des Haldenkörper herzustellen, also den überschüssigen Boden abzutragen. Sowohl hinsichtlich des Landschaftsbildes als auch historisch gesehen ist die mit der geänderten Bodenabbaugenehmigung vom 16.01.2006 genehmigte Bodenhalde ein enormer und fragwürdiger Fremdkörper in der hier exponierten Lage, der ursprünglich nicht vorgesehen war. Denn die ersten Genehmigungen des Bodenabbaus bzw. der Bodendeponie an der vorbezeichneten Örtlichkeit bezogen sich auf Auffüllhöhen, die zuerst 4 m über der Grubensohle, dann auf der Höhe des ursprünglichen Geländeniveaus liegen sollten.

Herrichtung und Größe der Kompensations-/Ersatzmaßnahmen auf der Bodenhalde

Renaturierte Halde in Melle im günstigen Zustand (Foto: Umweltforum)

Aufgrund der hohen Bedeutung des Haldenbereichs als Brutgebiet für Rote-Liste-Offenlandarten forderten wir bereits 2016, die Wiederherrichtung bzw. die Kompensations-/Ersatzmaßnahmen sowohl an die neue artenschutzrechtliche Situation also auch an die neue Gefährdungssituation der Offenland-Vogelarten anzupassen. Die diesbezüglich nach mehrfacher Anmahnung unsererseits im Winterhalbjahr 2022/2023 vom Landkreis eingeleiteten Maßnahmen sind unzureichend. Die Sukzession des Haldenaufwuchses schreitet wiederkehrend voran, sodass sich vor allem im westlichen Bereich der Bodenhalde, trotz artenschutzfachlich fragwürdigen Mulchens, immer wieder junge Sträucher und Bäume entwickeln. Das verwundert nicht, da bei der Rücksetzung des mehrjährigen Strauch- und Baumbestandes, die im Winterhalbjahr 2022/2023 durchgeführt wurde, die austriebsfreudigen Wurzelstöcke im Boden verblieben. Das widerspricht den Ziel-Habitaten der gefährdeten Vogelarten der Bodenhalde, deren regionale Brutbestände sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden: Rebhuhn und Feldlerche. Insbesondere die Feldlerche ist eine Art mit einem äußerst ungünstigen Erhaltungszustand. Ihr Rückgang in Melle beträgt neuen einschlägigen Untersuchungen zufolge zwischen 1990 und 2017-2019 über 80 %. Die Bodenhalde liegt innerhalb eines Verbreitungsschwerpunktes der Feldlerche im 254 qkm großen Stadtgebiet von Melle. In der gesamten Westhälfte Melles befinden sich inklusiv des Bodenhaldenbereichs lediglich zwei solcher Verbreitungsschwerpunkte, was die Bedeutung des Bodenhaldenbereichs nochmals hervorhebt. Zusammen mit dem Rebhuhn, das den Bodenhaldenbereich ganzjährig nutzt, zählen beide Feldvogelarten auch europaweit zu den hochgradig bestandsbedrohten Arten. Alleine aufgrund des schlechten Erhaltungszustands der regionalen Feldlerchen-Population sind jegliche Verschlechterungen der Habitatstrukturen insbesondere innerhalb der Verbreitungsschwerpunkte zu vermeiden und Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der noch vorhandenen Population zwingend zu ergreifen. Unter diesem Aspekt ist der Landkreis gefordert, auch auf der Bodenhalde dauerhafte Maßnahmen zu erwirken, die den Brutbestand insbesondere der Feldlerche erhalten.

Deshalb fordern wir für die mit 5,35 ha festgesetzte Kompensationsfläche auf der Bodenhalde erneut:

  1. Die komplette Herrichtung der Kompensationsfläche, denn die aktuelle Bodenhalde entspricht nicht dieser Größe, sondern ist rund 0,5 ha kleiner.
  2. Einen verbindlichen, fachlich präzisen Pflege- und Entwicklungsplan zugunsten der Entwicklung der bestandsbedrohten Offenland-Vogelarten und deren zeitnahe Umsetzung.

3. Eine gemäß des Pflege- und Entwicklungsplans regelmäßig und sachkundig durchgeführte Pflege. Aufgrund der hohen Bedeutung des 5,35 ha großen Areals für den Arten- und Naturschutz sowie der hinlänglich dokumentierten Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen bzw. -auflagen in den vergangenen Jahren fordern wir zudem für die regelmäßig und sachkundig durchzuführende Pflege der Kompensationsfläche eine dauerhafte, engmaschige Betreuung durch die Einsetzung einer unabhängigen Kontrollinstanz, die über einschlägige Erfahrungen im Artenschutz und Flächenmanagement verfügt.

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Kompensationsfläche seit über 15 Jahren ohne Pflegemaßnahmen

Renaturierte Halde bei Melle, mittlerweile verbuscht (Foto: Umweltforum)

Der Zustand einer 9.400 m² großen Kompensationsfläche außerhalb des Abbaugebietes, die im Zuge der Erweiterung der Sandgewinnung auf der jetzigen Haldenfläche ausgewiesen wurde, steht seit mindestens 15 Jahren in einem sehr deutlichen Widerspruch zum festgesetzten Kompensationsziel steht. Bis heute sind die festgelegten Pflegemaßnahmen nicht durchgeführt worden: Die als zweischürige Wiese zu pflegende Fläche wurde nicht gemäht oder beweidet, die Kopfbäume sind nicht (mehr) vorhanden bzw. nicht mehr als solche erkennbar, da sie nicht geschneitelt wurden und die Feldhecke wurde nicht im festgelegten Intervall auf den Stock gesetzt. Infolgedessen konnten die Maßnahmenziele nicht erreicht werden. Diverse Schreiben des Umweltforums an den Landkreis wiesen auf diesen Missstand hin. Leider bleibt noch immer festzustellen, dass der Landkreis weder den Missstand behoben noch unsere Schreiben in der nötigen Tiefenschärfe beantwortet hat.

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