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Im Konflikt Windkraft – Artenschutz zeigt sich der Nabu schwer enttäuscht

Dr. Matthias Schreiber

In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (online am 12.02.2023) zeigte sich der Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger schwer enttäuscht von den grünen Bundesministern Robert Habeck und Steffi Lemke. Er beklagte in seinem Interview die handwerklich schlechte Arbeit in den Beschleunigungsgesetzen zur Förderung der Erneuerbaren Energien und äußerte die Befürchtung, dass dabei der Artenschutz unter die Räder kommen würde. Er befürchtet, dass die vielen Änderungen zu Unklarheiten bei den Genehmigungen führen mit der Folge, das Genehmigungen einfach so durchgewunken werden. Der Präsident sieht die Gefahr, dass der Artenschutz gegen den Klimaschutz ausgespielt wird. Den beiden grünen Ministern wirft er vor, die Schwächung des Artenschutzes mitzutragen.

Diese deutliche Kritik an dem Umgang mit dem Artenschutz beim Ausbau der Windkraftnutzung steht in einem eigenartigen Kontrast zu vielfach vagen und wenig praxistauglichen Aussagen in einem Positionspapier des Nabu-Bundesverbandes mit dem Titel „Naturverträglicher Ausbau der Windenergie“, welches im März 2023 im Länderrat des Verbandes verabschiedet werden soll. (Das Papier ist noch nicht verlinkt, vielleicht wird es ja gar nicht verabschiedet 😉).

Die Defizite sind grundsätzlicher Art Die Positionen sind praxisfern, haben vielfach nichts mehr mit der aktuellen Rechtslage und der schon längst etablierten Planungswirklichkeit zu tun, wie bei der Betrachtung ausgewählter Punkte deutlich wird.

Wer ist der Adressat?

Völlig unklar ist es bereits, an wen sich dieses Papier eigentlich richten soll.

Für die politische Diskussion kommt es ca. 30 Jahre zu spät. Nachdem ca. 30.000 Anlagen errichtet und weitreichende gesetzliche Regelungen getroffen wurden, geht es in vielen Regionen an der Wirklichkeit vollkommen vorbei (siehe unten zur räumlichen Steuerung).

Für die Artenschützer vor Ort, die mit der ganz konkreten Antragspraxis in oder an Vogelschutzgebieten, Dichtezentren von kollisionsgefährdeten Vogelarten und dem Artenschutz für Vögel und Fledermäuse zu tun haben, liefert das Papier nicht eine einzige konkrete Hilfestellung.

Das Papier kann allenfalls für die eher uninformierte (Verbands-)Öffentlichkeit eine gewisse Eignung haben. Denn wem weder die aktuellen rechtlichen Regelungen noch die Planungs- und Genehmigungspraxis bekannt sind, dem mag es plausibel erscheinen, wie der Nabu eine irgendwie abgewogen erscheinende Haltung formuliert, mit der er versucht, den Ausbau der Windkraft und den Vogelschutz in Einklang zu bringen.

Ansonsten: Keine klaren Positionen

Die Schwammigkeiten beginnen bereits mit dem Vorspann. Hier wird die gerne vertretene These aufgewärmt: „Klimaschutz = Artenschutz“. Klimaschutz erfordert aber die sehr kurzfristige Reduktion der Treibhausgase wie CO2 und Methan (wo sind dazu die Initiativen des Nabu, die Abtorfung auf 10.000 ha in niedersächsischen Mooren umgehend zu beenden, z.T. sogar in ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebieten. Dieses Kurzfristziel wird jedoch nicht durch eine praktisch ungesteuerte Mehrproduktion von Strom aus Wind erreicht, weil erstens die begleitende Speicher- und Verteilstruktur nicht in Sicht ist und zweitens der Stromverbrauch durch Umstieg auf die Elektrifizierung weiter Lebensbereiche steigt (siehe hier). Solange sich die Notwendigkeit nicht für das Gesamtpaket ergibt, ist keine Rechtfertigung da, die artenschutzrechtlichen Standards in einer Weise abzubauen, wie dies mit dem Osterpaket geschehen ist.

Biologen ist bekannt, dass die These im Positionspapier, wonach die Klimakrise zum stärksten Treiber für das Artensterben und die Lebensraumverluste gehören soll, zwar gängiger Teil der Erzählung um die erneuerbaren Energien, die Wirklichkeit so schlicht aber nicht ist und deshalb auch nicht rechtfertigt, kurzfristig gesetzliche Regelungen zum Schutz der Arten außer Kraft setzen zu wollen, zumal es verträglichere Lösungen gibt.

„Räumliche Steuerung des Windenergieausbaus stärken“

In seinem Positionspapier fordert der Nabu eine übergeordnete Raumplanung auf Bundeslandebene. Wie das aber schnell vonstattengehen soll, ist schwer vorstellbar. Es fehlen auch Antworten, wie mit den bestehenden ca. 30.000 Anlagen zu verfahren ist, die vor allem im Rahmen von Planungen auf nachgeordneten Ebenen oder ohne räumliche Planungen erfolgt sind. Hier türmen sich viele Probleme auf: Allein in den Ländern SH, NI, BB und MV stehen mehrere hundert Anlagen in EU-Vogelschutzgebieten mit kollisionsgefährdeten Vogelarten oder innerhalb des sogenannten Nahbereichs nach neuem Artenschutzrecht. Verwiesen sei auf die Beispiele  zum Rotmilan oder zum Schreiadler. Dabei sind die Gebiete noch gar nicht berücksichtigt, in denen die nicht vom Gesetz berücksichtigten, aber kollisionsgefährdeten Vogelarten wie z.B. die vom Aussterben bedrohten Uferschnepfen und Bekassinen vorkommen.

Zum Umgang mit diesen Fehlplanungen fehlt eine kraftvolle Position – Windkraftanlagen in und an EU-Vogelschutzgebieten mit kollisionsgefährdeten Vogelarten müssten für den Nabu aber ein absolutes „No-Go“ sein! Dies gilt auch für die in einem weiteren Gliederungspunkt Position „Ausschluss naturschutzfachlich sensibler und besonders konfliktreicher Gebiete vom Ausbau“.

„Vereinheitlichung von Verfahren und gemeinsame Standards“

Viele der hierzu formulierten Forderungen sind durch die aktuelle Gesetzgebung überholt, das gilt erst recht nach den am 03.03.2023 verabschiedeten Notregelungen. Ungeachtet trauert der Nabu aber dem Helgoländer Papier nach, welches nach der aktuellen Gesetzeslage nicht einmal für die Arten Maßstab ist, die in Anlage 1 zum BNatSchG geführt werden. Das Helgoländer Papier selbst war im Übrigen ebenfalls längst überarbeitungsbedürftig, weil mittlerweile klar ist, dass weitere Arten wie die Lerchen, Mäusebussard, Turmfalke oder die vom Aussterben bedrohten Arten Uferschnepfe und Bekassine ebenfalls kollisionsgefährdet sind. In vielen anderen Punkten ist das Papier ebenfalls ergänzungsbedürftig. Es stünde dem ehemaligen Bund für Vogelschutz gut an, erst einmal eine umfassende Überarbeitung des Helgoländer Papiers anzustoßen oder selbst zu übernehmen. Dann aber müsste daran auch eine Strategie anschließen mit dem Ziel, den naturschutzfachlich völlig unhaltbaren Änderungen des Osterpakets und der jüngsten Notstandsregelungen konkret etwas entgegenzusetzen.

„Schutz von Individuen und gesunden Populationen“

Die unter dieser Überschrift (was ist übrigens mit ungesunden Populationen und deren Individuen?) zusammengefassten Forderungen gehen an der mittlerweile bestehenden Rechtslage vorbei, denn die Ausnahme vom Tötungsverbot wird im geänderten BNatSchG zur Regel erhoben, und zwar ohne, dass dabei auf den Erhaltungszustand der Populationen groß Rücksicht genommen würde. Die gesetzliche Regelung erlaubt die Errichtung von WKA im Nahbereich von Nestern kollisionsgefährdeten Arten, was für den Rotmilan z.B. auch die Errichtung in einem Abstand von unter 300 m zulässt. Nichts anderes gilt derzeit im Übrigen z.B. selbst für den Schreiadler, dem Anlagen ebenfalls direkt neben das Nest gestellt werden dürfen. Da gleichzeitig auch die Zumutbarkeit von Abschaltungen gedeckelt ist, verbleibt z.B. beim Rotmilan eine Erhöhung der natürlichen Mortalität um das bis zu Achtfache. Wenn man eine solche Erhöhung der Mortalität zulassen will, muss man sagen, welche Maßnahmen man zur Sicherung der Populationen zu ergreifen hat, um die so nun massenhaft möglichen Erhöhungen der Mortalität auszugleichen.

Zu der für den Artenschutz fatalen Kombination aus Verzicht auf Tabubereiche um Horste und eine sehr enge Beschränkung zumutbarer Betriebseinschränkungen enthält das Papier nichts.

Dem Papier fehlen außerdem klare Aussagen zu dem zu schützenden Artenspektrum, es fehlen auch klare Vorstellungen dazu, wie mit der Dynamik der Besiedlung an bereits errichteten bzw. neu genehmigten Anlagen umzugehen ist.

Schlussfolgerungen

Das Positionspapier ist in seiner jetzigen Form weltfremd und damit überflüssig.

Eine Komplettüberarbeitung ist schon vor der Beschlussfassung überfällig. Bestandteil eines solchen Papieres müsste es sein, naturschutzfachlich untragbare Planungen (und das Gesetz legt es darauf geradezu an) auch gerichtlich überprüfen zu lassen und dafür von Seiten der Landes- und Bundesverbände die fachlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen.

Dem Nabu als größte deutsche Vogelschutzorganisation würde es gut zu Gesicht stehen, eine Neufassung vorzulegen, die Naturschützer vor Ort in die Lage versetzt, mit den anstehenden Planungen neuer Anlagen und mit der Nachsteuerung bestehender Windparks an kritischen Standorten im Sinne des Arten- und Naturschutzes so umzugehen, .

Gleichzeitig wäre eine politische Initiative erforderlich, um die europarechtswidrigen Auswüchse des Osterpakets zu korrigieren. Denn es gibt längst praktizierte Möglichkeiten, Artenschutz und Windkraftausbau in ein rechtlich und fachlich tragbares Verhältnis zu setzen, mit dem auch Vogelschützer leben können. Siehe dazu hier und hier.

Derzeit gilt: Während die Windkraftindustrie und deren Lobbyisten ohne Rücksicht auf die Belange des Artenschutzes mit Tempo 150 auf der Autobahn unterwegs sind (dank FDP zulässiges Deutschland-Tempo), zuckelt der Nabu rechtlich und inhaltlich als Geisterfahrer auf dem Feldweg nebenan in der Gegenrichtung entlang.

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