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Natura 2000, Landnutzer und Naturschützer
Dr. Matthias Schreiber
Treffen Landnutzer und Naturschützer beim Thema Natura 2000 aufeinander, ist massiver Ärger normalerweise vorprogrammiert. Natura 2000 ist das europaweite Netz aus Gebieten nach der FFH-Richtlinie (FFH steht für Fauna-Flora-Habitat) und der EU-Vogelschutzrichtlinie, mit der Erhalt der europäischen Artenvielfalt sichergestellt werden soll. Dazu waren gezielt Gebiet mit bestimmten europaweit gefährdeten Lebensräumen und Tier- und Pflanzenarten auszuweisen und unter einen strengen Schutz zu stellen. Treffen diese Anforderungen strenge Naturschutzauflagen auf Nutzungsinteressen z.B. von Landwirten, sind Konflikte schnell vorgezeichnet. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Regelungen für die Betroffenen unklar sind und auch nicht ersichtlich ist, wie einschneidendere Auflagen ausgeglichen werden sollen.
Eine solcher Konflikt bahnte sich bereits vor vielen Jahren an, als das Land Niedersachsen das FFH-Gebiet „Bäche im Artland“ in Brüssel für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 anmeldete. Er blieb aber erst einmal „unter der Decke“, denn das Land Niedersachsen unternahm lange Jahre nichts, um mit der – gesetzlich erforderlichen – Ausweisung als Schutzgebiet Klarheit darüber herzustellen, was in dem Gebiet konkret zu beachten ist und was zu unterbleiben hat. Das änderte sich, als die Europäische Kommission wegen des (in Naturschutzfragen mal wieder) säumigen Verhaltens Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren ankündigte, wenn nicht bald die Unterschutzstellung der Gebiete erfolgen würde. In Niedersachsen war mittlerweile nicht mehr das Land, sondern die Landkreise zuständig.
Alle von der EU-Kommission gesetzten Fristen wurden von etlichen Landkreisen in Niedersachsen gerissen (in Osnabrück steht die Ausweisung etlicher Gebiete noch aus oder ist gerade erst in der Anhörung), für das Gebiet „Bäche im Artland“ wurde eine Verordnung im letzten Jahr im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück allerdings veröffentlicht.
Der 1-m-Randstreifen
Damit waren die Probleme aber keineswegs bewältigt, im Gegenteil: Die Verordnung enthielt die mittlerweile deutschlandweit berühmt gewordene Regelung, dass ein ein Meter breiter Randstreifen entlang der Gewässer als Schutzabstand ausreicht. Die Auseinandersetzung darüber hatte im letzten Jahr eine möglicherweise nicht unwesentliche Rolle im Kommunalwahlkampf gespielt. Sowohl bei den Landnutzern als auch bei Naturschützern dämmerte es, dass eine solche Regelung nicht haltbar ist. Für Naturschützer lag auf der Hand, dass ein lediglich ein Meter breiter Randstreifen weder ausreicht, um den Eintrag von Schadstoffen in die Gewässer zu unterbinden noch genügt, um die ebenfalls zu schützenden gewässerbegleitenden Lebensräume wie Auwaldstreifen aus Weiden, Eschen und Erlen oder blütenreiche Hochstauden zu erhalten. Landwirten und Landeignern kamen Zweifel, ob sie sich auf eine solche Regelung bei ihrer Bewirtschaftung bzw. der Verpachtung von Flächen wirklich verlassen können oder ob sie mit Problemen rechnen müssen, wenn aufgrund eines viel zu schmalen Randstreifens eine Beeinträchtigung der Gewässer, der Arten und der Lebensräume einfach nicht vermieden werden kann.
Deshalb haben das Umweltforum Osnabrücker Land e.V. und der „Förderverein für Anten-Berge-Dalvers-Hekese zur Unterstützung des Landschaftsschutzes e.V.“ im letzten Winter ein zumindest für unseren Raum ziemlich einmalige Gemeinschaftsaktion gestartet. Dessen Ziel ist es, für den Einzugsbereich des Fördervereins (der Postleitzahlbezirk 49626) gemeinsam eine für beide Seiten gute Lösung für das Schutzgebiet „Bäche im Artland“ zu suchen.
Der Ansatz ist recht einfach: In einem ersten Schritt werden für die Bereiche des FFH-Gebietes „Bäche im Artland“ die aus Naturschutzsicht erforderlichen Maßnahmen flächenscharf benannt, die zur Umsetzung der Anforderungen aus der europäischen Naturschutzrichtlinie geboten sind. Anschließend benennen Grundeigentümer und Landwirte die für sie damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen. Danach legen Umweltforum und Förderverein „der Politik“ einen Lösungsvorschlag für eine einvernehmliche Unterschutzstellung vor.
Unterstützung durch den Landkreis Osnabrück
Begleitet wird das Vorhaben durch eine gründliche Bestandsaufnahme und die Erarbeitung von parzellenscharfen Vorschlägen für die Entwicklung insbesondere der Gewässerrandstreifen, die an landwirtschaftliche Nutzflächen grenzen. Als weitere Besonderheit ist vorgesehen, davon alle betroffenen Eigentümer bzw. Landnutzer individuell zu unterrichten und nötigenfalls nach Alternativlösungen zu suchen. So wird es zwar nötig sein, in einem bestimmten Umfang Auwaldsäume und Hochstaudenfluren entlang der Gewässer zu entwickeln, allerdings kann aber z.B. hinsichtlich der Lage Rücksicht auf betriebliche Betroffenheiten genommen werden, die dann in die Gesamtplanung einzuarbeiten sind.
Bis jetzt befindet sich das Vorhaben in einem unspektakulären Stadium: Den Sommer über liefen die Bestandserfassungen und die Aufarbeitung der vorliegenden Informationen. Die Vorstände von Umweltforum und Förderverein haben sich trotz Corona mehrfach treffen und das Vorgehen abstimmen können. Die Landrätin des Landkreises Osnabrück, Anna Kebschull, zeigte sich von Anfang sehr interessiert am Verlauf des Projektes. Der Landkreis fördert die weit über die ehrenamtlichen Möglichkeiten der beiden Vereine Aktivitäten auch finanziell, sodass wir in der Lage sind, Teile der Arbeiten im Rahmen eines Werkvertrages an eine Geografin zu vergeben. Ziel ist es, den politisch Verantwortlichen im Landkreis Osnabrück einen naturschutz- und nutzerverträglichen Vorschlag für die Gestaltung der untersuchten Teilfläche der „Bäche im Artland“ bis Sommer 2021 vorzulegen.
Als zusätzliche Herausforderung steht in den nächsten Monaten die Abstimmung mit dem zwischenzeitlich vom Fachdienst Umwelt des Landkreises Osnabrück vergebenen Managementplanes für das Gesamtgebiet an.
Normenkontrollklage des Umweltforums beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Auf den ersten Blick widersprüchlich erscheint es da, dass das Umweltforum vor ein paar Wochen eine sogenannte Normenkontrollklage gegen die bisherige Verordnung zum FFH-Gebiet „Bäche im Artland“ beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht hat. Wieso klagen, wenn man sich doch verständigen will?
Die folgenden Überlegungen erklären diesen Schritt:
- Die bisherige Zusammenarbeit mit dem Förderverein liefert keinerlei Anlass, an einem erfolgreichen Abschluss des Vorhabens zu zweifeln. Völlig unklar bleibt jedoch, ob wir am Ende auch die notwendige Unterstützung durch die Politik erhalten werden.
- Das Projekt erstreckt sich lediglich auf einen kleinen Bereich des Gesamtgebietes „Bäche im Artland“. Selbst dann, wenn das von Förderverein und Umweltforum für den Postleitzahlbereich 49626 in vollem Umfang umgesetzt werden sollte, ist völlig unklar, wie die Regelungen für das übrige Gebiet aussehen werden.
- Die europäischen Naturschutzrichtlinien fordern eine verbindliche und dauerhafte Regelung zum Schutz der Gebiete und der Lebensräume und Arten darin. Ob es ohne eine Änderung der Schutzgebietsverordnung eine solche Regelung geben kann, ist völlig offen. Von einer unverbindlichen und womöglich nur von Jahr zu Jahr finanzierten Lösung haben aber weder der Naturschutz noch Landwirte und Eigentümer etwas.
Um für alle Fälle „einen Fuß in der Tür zu haben“, mussten wir eine Klage einreichen, denn die Frist dafür endete am 31.10.2020. Wir gehen davon aus, dass darüber aus verschiedenen Gründen nicht kurzfristig entschieden wird. Sollte sich zwischenzeitlich herausstellen, dass eine dauerhafte, gute Lösung zustande gekommen ist, wird das Umweltforum seine Klage umgehend und gern wieder zurückziehen.
Wie geht es weiter?
In den nächsten Monaten steht der Abschluss der Bestandsaufnahme und die flächenscharfe Formulierung der Entwicklungsziele an. Begleitet wird dies von intensiven Kontakten mit Landwirten und Landeigentümern vor Ort. Stehen die abgestimmten Ergebnisse, gilt es, bei der Spitze des Landkreises, den Fraktionen des Kreistages und auch den betroffenen Gemeinden für eine verbindliche und dauerhafte Umsetzung der Lösung zu werben.
Trotz wiederholter Anfragen bei Förderverein und Umweltforum, ob der Ansatz nicht auch auf andere Gebiete übertragen werden könne, gilt es, die Kräfte zuerst einmal auf den Postleitzahlbereich 49626 zu konzentrieren, um die Möglichkeiten beispielhaft auszuloten. Danach wird man weitersehen!
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