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Neue Ideen für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 30 A „Gewerbegebiet zwischen den Bahnen - Erweiterung“ der Gemeinde Badbergen

Keine Bereicherung des Landschaftsbildes, aber für die Energiewende unverzichtbar.

Michael Weinert

Wir erinnern uns, ein etwa 12,7 ha großes von Intensiv-Grünland dominiertes Gebiet, welches überwiegend von über einem Meter mächtigen Niedermoortorfen geprägt ist und 1998 komplett von einem Hochwasser überflutet worden ist, wurde von der Gemeinde Badbergen durch den Bebauungsplan Nr. 30 A „Gewerbegebiet zwischen den Bahnen – Erweiterung“ überplant. Aufgrund der enorm hohen Erschließungs- und Bodenaustauschkosten (ca. 235 €/m² unbebaute Gewerbefläche) löste sich Verwaltung und Politik von der bestehenden Planung, wir berichteten (siehe hier). Leider spielten Klima-, Hochwasser- und Naturschutz hierbei keine Rolle.

Nun liegen zwei Anträge der CDU- bzw. SPD-Ratsfraktion der Samtgemeinde Artland auf dem Tisch, das Gewerbegebiet zu nutzen. Zusammengefasst schlägt die CDU-Fraktion in der „Anpassung Nutzungs- u. Erschließungskonzept Bebauungsplan Nr. 30 A „Gewerbegebiet zwischen den Bahnen – Erweiterung“ eine Bebauung mit Pfahlgründung unter Beibehaltung der Torfschichten vor. Die Erhöhung der Geschossflächenzahl (2 statt 1) und intensivere Bauflächenversiegelung (Grundflächenzahl 0,8 statt 0,6) ist gegenüber der alten Planung beantragt. Allerdings soll nur der Nordteil des Gebietes am Merschdamm auf ca. 3,5-5 ha davon betroffen sein, aber es bestünde die Notwendigkeit von mehreren neuen Brückenbauwerken über ein Gewässer des FFH-Gebietes „Bäche im Artland“. Der südliche Teil solle mit einer Agri-PV-Anlage belegt werden. Der SPD-Antrag sieht für die gesamte Fläche eine Freiflächen-Solar-Anlage bei gleichzeitigem Erhalt der Torfböden vor.

Die im CDU-Antrag aufgeworfene Idee einer verdichteten, stark versiegelnden Bebauung auf Pfählen dürfte hinsichtlich der Kosten schwer umzusetzen sein und brächte Probleme durch zusätzliche Belastung des FFH-Gebietes in Form von Zufahrtsstraßen. Auch würde sie zu einer starken Veränderung des Wasserhaushaltes der Moorböden durch Versiegelung führen und kaum mit der Vernässung der Agri-PV-Anlage vereinbar sein (s.u.). Die Hochwassergefährdung bliebe weiterhin bestehen. Dieser Teil des Antrages dürfte neue Probleme schaffen, statt sie zu lösen.

Die Ideen des CDU-Antrages, im Südteil eine Agri-PV-Anlage bzw. des SPD-Antrages auf der gesamten Fläche eine Freiflächen-Solar-Anlage zu installieren, werden hier dagegen weiter verfolgt:

Im Falle des Baues einer (Agri-) Photovoltaik-Anlage würde eine höhere Einspeisevergütung bei dem Bau auf Moorböden nur dann gewährt werden, wenn die Moorböden, die entwässert und landwirtschaftlich genutzt worden sind, mit der Errichtung der Solaranlage dauerhaft wiedervernässt werden würden (vgl. § 48, Absatz 1 Nr. 5e des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist.). Nach § 85c EEG legt für die besonderen Solaranlagen auf Moorböden die Bundesnetzagentur zum 1. Juli 2023 erstmalig die Anforderungen mit sofortiger Wirkung fest.

Damit dürften Photovoltaik-Anlagen auf Moorböden nur bei gleichzeitiger Vernässung wirtschaftlich interessant sein. Eine landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen der Paludikultur wäre zusätzlich denkbar. Die Flächen könnten gleichzeitig dem Hochwasserschutz dienen.

Hinsichtlich der allgemein verbreitet auftretenden Biodiversitätsverluste sollten in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Förderung der Arten- und Biotopvielfalt gleichzeitig mit der (Agri-)Photovoltaik-Anlage im B-Plan festgelegt werden. Dabei wäre auch zu berücksichtigen, dass einzelne Arten durch Photovoltaik-Anlagen verdrängt werden könnten. Ebenso sollte die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes solcher Anlagen nicht aus dem Blick geraten.

Die Flächen des „Gewerbegebiets zwischen den Bahnen - Erweiterung“ der Gemeinde Badbergen könnten so in vertretbarem Umfang mit Photovoltaik-Anlagen genutzt werden.

Abschließend ist zu betonen, dass grundsätzlich Solar-Anlagen zunächst bei den Energieverbrauchern auf Dächern von Häusern und Hallen sowie über Parkplätzen, also über bereits versiegelten Flächen entstehen sollten, da so das Landschaftsbild keine weitere Technisierung der Landschaft durch die großflächigen PV-Anlagen erfahren würde, einzelne sensible Arten nicht verdrängt würden und der Bedarf für zusätzliche Stromleitungen geringer wäre.

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