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Umweltforum zur Baumschutzsatzung: „Noch Luft nach oben“

Baumschutz in Osnabrück: Eng begrenzt und eigenartig zugeschnitten.

Laura Apel

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur geplanten Baumschutzsatzung der Stadt Osnabrück hat das Umweltforum Osnabrücker Land e. V. eine Stellungnahme abgegeben. Das Umweltforum begrüßt grundsätzlich die geplante Einführung einer Baumschutzsatzung der Stadt. Gleichzeitig sehen wir deutliche Schwächen im Entwurf, die aus Sicht von Klima-, Natur- und Artenschutz dringend nachgebessert werden müssen.

Lückenhafter Schutz

Der aktuelle Entwurf greift nur für „besiedelte Bereiche“. Viele Grünflächen, Einzelhöfe und Freiräume bleiben ungeschützt. Das führt zu Ungleichbehandlungen zwischen Bürger:innen und Stadtplanung und lässt wichtige Baumbestände ungeschützt. Das schwächt den Schutz insgesamt und erschwert die Akzeptanz in der Bevölkerung. Das Umweltforum fordert deshalb: Schutz für das gesamte Stadtgebiet (inkl. der Grünen Finger).

Zu spät greifender Schutz

Bäume sollen erst ab einem Stammumfang von 100 cm geschützt werden. Viele ökologisch wertvolle Bäume fallen damit durchs Raster, obwohl sie bereits Klimafunktionen erfüllen und Lebensraum für zahlreiche Tierarten bieten. Andere Großstädte zeigen, dass frühzeitiger Schutz möglich ist (z.B. Bremen, Kassel, Dortmund, Berlin, München, Karlsruhe). In Hannover liegt die Grenze für Laubbäume sogar bei 60 cm.

Fehlende Datengrundlage

Die Stadt verfügt derzeit über keine vollständigen Zahlen zum Baumbestand. Ohne belastbare Daten lässt sich nicht einschätzen, wo die größten Defizite liegen und welche Bäume besonders schutzwürdig sind. Das Umweltforum empfiehlt, das Baumkataster systematisch zu erweitern, um gezielten, wirksamen Schutz zu ermöglichen. Als erster Schritt könnte eine GIS-gestützte Luftbildauswertung der Baumkronen dienen, um eine flächendeckende Übersicht über den vorhandenen Baumbestand zu erhalten. Auf dieser Grundlage könnten anschließend gezielte Vor-Ort-Erhebungen und Priorisierungen erfolgen.

Unklare Regeln erschweren den Vollzug

Baumschutz in Osnabrück: Längst nicht alle Bäume sind vom Schutz erfasst!

Begriffe wie „bedeutende Gefahr“ oder „bevorzugt“ sind zu vage und schaffen Unsicherheit bei Genehmigungen und Ersatzpflanzungen. Das Umweltforum plädiert für klarere, verbindlichere Regelungen in der Satzung, um den Baumschutz wirksam zu machen.

Stadt als Vorbild

Die Stadt sollte bei eigenen Projekten über die Mindestanforderungen der Satzung hinausgehen und Bäume aktiv schützen. Ein starkes Signal für Klima- und Artenschutz in Osnabrück und würde die Glaubwürdigkeit der Satzung stärken.

Fazit: Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus. Für eine lebendige, klimaresistente Stadt braucht Osnabrück eine stärkere, flächendeckende und verbindliche Baumschutzsatzung. Das für den Baumschutz folgenschwere Prinzip „Baurecht vor Baumrecht“ wird mit dem vorliegenden Entwurf nicht eingeschränkt, obwohl eine Baumschutzsatzung hierfür ausdrücklich Möglichkeiten bietet. Der Schutz von Bäumen muss im Abwägungsprozess deutlich stärker gewichtet werden.

Schutz von Lebensstätten – auch ohne Baumschutzsatzung

Unabhängig von der geplanten Baumschutzsatzung weist das Umweltforum darauf hin, dass Bäume bereits heute durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt sein können. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Tierarten zu zerstören oder erheblich zu beeinträchtigen. Dieser Schutz gilt dauerhaft und ist nicht an das Inkrafttreten einer kommunalen Baumschutzsatzung gebunden.

Insbesondere bei älteren Bäumen ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie Lebensstätten im Sinne des Gesetzes darstellen, etwa für Vögel oder Fledermäuse. Fällungen oder starke Eingriffe können daher auch ohne kommunale Satzung einen Verbotstatbestand erfüllen und Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Umweltforum appelliert daher an alle Grundstückseigentümer:innen, vorsorgliche Fällungen zu unterlassen. Bei Verdacht auf Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen behalten wir uns vor, diese der zuständigen Naturschutzbehörde zu melden.

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