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Illegaler Tonabbau im FFH-Gebiet „Gehn“

Landkreis bestätigt Verdacht des Umweltforums

Wie der Landkreis Osnabrück dem Umweltforum Osnabrücker Land e.V. in einer E-Mail am 05.10.2021 bestätigte, erfolgte in dem vom Niedersächsischen Landeskabinett beschlossenen und an die EU-Kommission gemeldeten FFH-Gebiet „Gehn“ (ostsüdöstlich vom Friedwald) ein illegaler Tonabbau. Nach Schätzungen des Umweltforums ist eine Fläche von etwa 1.000 m² betroffen, die Abbautiefe reicht mehrere Meter in den Untergrund.
„Da müssen einige tausend Kubikmeter Ton entnommen worden sein,“ so Dr. Matthias Schreiber in einer Mitteilung des Umweltforums. Zum Fundzeitpunkt war die Abgrabung zur Hälfte schon wieder mit eher sandigem Bodenmaterial verfüllt worden. Aus dem Füllmaterial hätten Folienteile herausgeragt. Was sonst noch verfüllt wurde, sei nicht mehr zu erkennen gewesen.
Das Umweltforum erwartet eine detaillierte Untersuchung der Abgrabung auf den Wasserhaushalt des Gebietes und die mögliche Betroffenheit der benachbarten Flächen, auf denen sich wertvolle Lebensräume befinden. Es sei ferner sicherzustellen, dass die illegal errichtete Grube mit vergleichbar dichtem Material wieder verfüllt wird, damit künftige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt des FFH-Gebietes so gering wie möglich gehalten werden. Das der Verursacher außerdem ein saftiges Bußgeld zu zahlen habe, sollte sowieso klar sein. Außerdem müsse der Landkreis klären, ob womöglich sogar eine Straftat vorliegt, weil nämlich möglicherweise schutzwürdige Lebensräume des FFH-Gebietes betroffen sind. Zumindest frühere Kartierungen, die zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung erstellt wurden, handelte es sich womöglich noch um schutzwürdige Lebensraumtypen, für die das FFH-Gebiet ausgewiesen wurde.
Eine Klärung erwartet das Umweltforum schließlich auch zu folgendem Detail: Nach der Gebietsgrenze, die das Landeskabinett beschlossen habe und welche auch der EU-Kommission vorliege, befinde sich die Fläche mit der illegalen Abgrabung eindeutig im FFH-Gebiet. Die im Frühjahr vom Landkreis beschlossene Landschaftsschutzgebietsverordnung zur Umsetzung des FFH-Schutzes spart ausgerechnet diesen Bereich aus. „Diese Abweichung ist einigermaßen auffällig und bedarf einer Erklärung,“ so das Umweltforum abschließend.

V.i.S.d.P. Andreas Peters, 1. Vorsitzender (Foto: Dr. Matthias Schreiber)

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