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Einschränkung des Fledermausschutzes im Zusammenhang mit dem beschleunigten Ausbau der Windenergie
Laura Sophia Apel
In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ ist ein wertvoller Beitrag zum „Fledermausschutz an Windenergieanlagen“ erschienen. Insgesamt zwölf namenhafte Fledermausexperten setzen sich mit den aktuellen Gesetzesänderungen zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien hinsichtlich des Fledermausschutzes in Deutschland auseinander. Der Artikel fasst den aktuellen Wissensstand zum Konflikt zwischen Windenergieausbau und Fledermausschutz zusammen. Dabei werden das Tötungs-, Störungs- und Schädigungsverbot anhand aktueller Literatur betrachtet und die neuen gesetzlichen Regelungen bewertet. Die Autoren kommen u.a. zu dem Ergebnis, dass die Anwendbarkeit der artenschutzrechtlichen Ausnahme und damit ein populationsbezogener Ansatz bei den meisten schlaggefährdeten Fledermausarten kaum möglich ist. Sie sehen den Individuenschutz an WEA weiterhin als zwingend notwendig an, um die Bestände nicht zu gefährden.
Die Ergebnisse des Beitrags reihen sich in die bisherigen kritischen Auseinandersetzungen mit den Gesetzesänderungen ein (siehe hier und hier). Es sieht vieles danach aus, dass die Gesetzesänderungen ihr Ziel der Beschleunigung verfehlen werden.
Neues Positionspapier des BVF
Nahezu zeitgleich hat der Bundesverband für Fledermauskunde Deutschland e.V. (BVF) ein Positionspapier zur „EU-Notfallverordnung“ und die Formulierungshilfe des BMWK „Beschleunigung für Wind- und Netzausbau“ veröffentlicht. Dort heißt es: „Der BVF hält die EU-Notfallverordnung und die Formulierungshilfe des Bundeskabinetts aus mehreren Gründen für äußerst problematisch.“ Dies beginnt mit der einseitigen Priorisierung der Klimakrise. Die Festlegung der Nachrangigkeit der aktuellen Biodiversitätskrise werfe den Naturschutz um Jahrzehnte zurück. Der BVF fordert daher, die Gleichrangigkeit von Biodiversitäts- und Klimakrise beim Ausbau der erneuerbaren Energien und die Krisen nicht gegeneinander auszuspielen.
Weitere Kritik äußert der BVF hinsichtlich der Abschwächung der Naturschutzprüfungen (Artenschutzprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung) auf Ebene der Genehmigungsverfahren. Prüfungen auf Ebene der Flächenplanung dürften ohne Arterfassungen auf Grundlage bestehender Daten erfolgen. Ein solcher Ansatz sei unzureichend, da bundesweit große Lücken in der Datengrundlage der Verbreitung von Fledermausarten und deren Status bestehen. Dazu heißt es dann: „Der BVF befürchtet, dass sich kritische Erhaltungszustände der betroffenen Arten weiter verschlechtern […].“ Zuletzt sieht der BVF noch erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der Artenhilfsprogramme. Es wird befürchtet, dass die Ausnahme zur Regel wird und Artenhilfsprogramme die Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen beim Windkraftausbau aushebeln. Gerade im Fledermausschutz mangelt es an ausreichend großen Flächen, weil z.B. ältere Laubwälder nicht zum Verkauf angeboten werden. Unklar bleibe auch, wie sich Artenhilfsprogramme auf wandernde Populationen bestandsstützend auswirken sollen.
Alles in allem sieht der BVF erheblichen Bedarf, die Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Nutzung der Windenergie deutlich nachzujustieren und bietet den Zuständigen Beratung an, um den Verpflichtungen Deutschlands hinsichtlich des Artenschutzes auch weiterhin nachkommen zu können.
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