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Umgang mit nachträglich festgestellten Tötungsrisiken an genehmigten Windenergieanlagen
Laura Sophia Apel
Im Februarheft 2022 ist in der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ ein Beitrag zum „Umgang mit nachträglich festgestellten Tötungsrisiken an genehmigten Windenergieanlagen“ erschienen.
Aufgrund der zahlreichen Totfunde an bestehenden Windenergieanlagen geht die Autorin davon aus, dass bei zahlreichen Anlagen ein Nachbesserungsbedarf zur Vermeidung von Kollisionen gefährdeter Arten besteht und referiert die rechtlichen Möglichkeiten. Die Verhältnismäßigkeit nachträglicher Anordnungen wird anhand bestehender Genehmigungen diskutiert und konkrete Fallbeispiele beschrieben.
Als Positivbeispiel wird das Osnabrücker Modell hervorgehoben. Denn im Landkreis Osnabrück wird seit 2016 bereits ein Ansatz praktiziert, der die Möglichkeit bietet auf nachträgliche Veränderungen reagieren zu können. Angesichts des Risikos nachträglicher Anordnungen durch nachträglich festgestellte Tötungsrisken an bestehenden Anlagen bietet der Osnabrücker Ansatz eine deutlich höhere Planungssicherheit für die Betreiber, weil man sich von vornherein auf das mögliche Vorkommen kollisionsgefährdeter Arten einstellt und auch seine wirtschaftlichen Kalkulationen nicht auf das womöglich nur zufällige Nicht-Vorkommen solcher Arten gründet.
Aktuell steht das Modell zur Abschaltung von Anlagen zur Verminderung von Kollisionen in einer überarbeiteten Version zur Diskussion.
Text und Bilder: LS Apel
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