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Umweltforum: Grundwasserentnahme gefährdet FFH-Gebiet
Dr. Matthias Schreiber
Im Juli 2022 hat „The Family Butchers Nortrup GmbH & Co. KG (früher: Kemper) einen „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für die Versorgung der Betriebe mit Wasser in Trinkwasserqualität gemäß §§ 8 – 10 WHG“ gestellt.
Dazu hat das Umweltforum eine ausführliche Einwendung eingereicht, weil aus Naturschutzsicht eine ganze Reihe von Punkten zu bemängeln sind, die nicht sachgerecht abgearbeitet worden sind. Aus Sicht des Dachverbandes erscheint es fraglich, ob die beantragte Wasserentnahme im Nahbereich des FFH-Gebietes „Bäche im Artland“ zulässig ist.
Zentrale Kritikpunkte sind folgende:
Das Unternehmen konnte seinen Wasserverbrauch in den letzten Jahren kontinuierlich auf 300.000 – 400.000 m³ senken. Mit dem Antrag will man sich aber eine Fördermenge von 750.000 m³ sichern, eine Verdopplung also. In Zeiten von Dürresommern und Klimaerwärmung muss das Unternehmen an seinem Weg des sparsamen Wasserverbrauchs festhalten, anstatt ihn wieder auszuweiten.
Der Wasserentnahme wird von den beauftragten Gutachtern die Unbedenklichkeit bescheinigt. Es soll zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen kommen. Die Grundlagen für dieses Ergebnis sind jedoch fragwürdig. So basiert das Wasserhaushaltsmodell auf Daten aus dem Zeitraum 1961 – 1990. Dass damit aber die viel trockneren und wärmeren Jahre heutzutage zutreffend abgebildet werden, darf bezweifelt werden. Hinzu kommt, dass seither viele Flächen zusätzlich versiegelt wurden und so die Wasserabflussverhältnisse auch deshalb ganz andere sind.
An der mangelhaften Datenlage leidet auch die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für die in großer Nähe zu den geplanten Brunnen verlaufenden „Bäche im Artland“, einem wichtigen FFH-Gebiet für Niedersachsen. Für die FFH-Verträglichkeitsprüfung gilt die Forderung, dass die besten wissenschaftlichen Erkenntnisse heranzuziehen sind, um die Betroffenheit eines Gebietes zu beurteilen. Für 30 bis 60 Jahre alte Daten zum Wasserhaushalt kann das kaum festgestellt werden. Die Mängel gehen aber noch weiter. Seit Herbst 2021 liegt der Managementplan zum FFH-Gebiet vor. Der sieht im Wirkbereich der Brunnen aber ganz andere Lebensraumtypen vor, als sie der Prüfung für das Vorhaben zugrunde gelegt wurden. Allein aufgrund dieser beiden Punkte wird die Prüfunterlage komplett zu überarbeiten sein.
Der Artenschutz wurde lediglich auf Basis einer Potenzialabschätzung abgearbeitet. Kumulative Effekte werden nur unvollständig berücksichtigt.
Die vollständige Einwendung kann hier heruntergeladen werden.
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