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Östringer Weg 18, 49090 Osnabrück

Zwist säen, wo Einigkeit erzielt wurde

Dr. Matthias Schreiber

Es ist mal wieder an der Zeit, über die Berichterstattung der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) zu berichten. Anlass geben mehrere Beiträge Mitte Februar 2023, in denen sich die Zeitung mit den besonderen Bedingungen des Windkraftausbaus im Landkreis Osnabrück befasste. Da in dem Zeitungsbeitrag keine nennenswerten Anstrengungen unternommen wurden, das sogenannte Osnabrücker Modell zu beschreiben (im Übrigen im Auftrag des Landkreises Osnabrück seinerzeit entwickelt), sei hier eine Kurzfassung vorangestellt (ein verfeinerter Ansatz kann hier heruntergeladen werden):

Im Kern geht es darum, das Risiko tödlicher Kollisionen mit Windkraftanlagen (WKA) zu vermeiden. Dabei werden alle Arten berücksichtigt, die aufgrund ihres Verhaltens gefährdet sind. Das gilt nicht nur für die üblichen „Prominenten“ wie z.B. den Rotmilan, die Weihen oder Adler, sondern auch für den Mäusebussard, der am häufigsten als Todesopfer unter WKA gefunden wird. Schon 2016 kam eine groß angelegte Studie, finanziert durch das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium, zu dem Ergebnis, dass allein in Norddeutschland mit jährlich ca. 8.500 Kollisionsopfern dieser Art zu rechnen ist.

Sind kollisionsgefährdete Vogel- oder Fledermausarten im näheren Umfeld bestimmter Anlagen eines Parks zu erwarten, werden in Osnabrücker Genehmigungen für diese WKA Abschaltzeiten für solche Phasen der Brutsaison bzw. des Tages festgelegt, an denen das Risiko besonders hoch ist. Die damit verbundenen Ertragsausfälle für die Betreiber werden gedeckelt, überschreiten ein zumutbares Maß also nicht. Für das verbleibende Risiko der Vögel werden artbezogene Kompensationsmaßnahmen festgelegt.

Eine weitere Besonderheit des Osnabrücker Ansatzes besteht darin, dass die Auflagen nicht starr für die Situation des Genehmigungsjahres festgelegt werden, sondern Jahr für Jahr angepasst werden und für die Anlagen Anwendung finden, in deren Nähe die gefährdeten Arten brüten. In der Tat läuft die Genehmigungspraxis sonst anders: Dort werden WKA aufgrund der Nähe zu gefährdeten Arten erst gar nicht errichtet, selbst wenn sich später herausstellt, dass die Tiere dort nur in einem Jahr waren. Umgekehrt bleiben selbst dauerhafte spätere Ansiedlungen unberücksichtigt. Im kleinen Kreis wird die Osnabrücker Lösung auch von Projektierern als intelligente Lösung anerkannt.

Dieser flexible Ansatz hat im Landkreis Osnabrück bisher alle Anträge möglich gemacht und auch keinen Betreiber in den Ruin gestürzt. Fraglos hätten sie die Ertragsausfälle zugunsten des Artenschutzes gern ebenfalls eingefahren, aber auch der Schutz der Biodiversität hat seinen Preis! Ertragsausfälle mutet übrigens auch die neue gesetzliche Regelung den Betreibern zu.

Die Berichterstattung der NOZ

Von diesem Grundmodell erfährt der Leser der NOZ nichts. Ihm wird durch die - für sich genommen – sachliche Aussagen eines Windunternehmers lediglich die Erkenntnis vermittelt, dass woanders nicht jährlich kartiert werden muss, der Mäusebussard im Nachbarkreis keine Berücksichtigung findet und das Umweltforum bereit ist, den oben beschriebenen Ansatz durchzusetzen.

Wäre das alles gewesen, hätte man darüber noch hinwegsehen können und sich – wieder einmal – über eine nur oberflächliche Recherche ärgern können. Ein „Geschmäckle“ bekam das Ganze allerdings durch einige weitere Zutaten:

Punkt 1: So war der ursprüngliche Online-Beitrag überschrieben: „Windunternehmer: So bremst das Umweltforum die Windkraft im Osnabrücker Land“. Darauf angesprochen, teilte mir Herr Borgmeyer mit, er sei „stinksauer“ gewesen und habe sich an die NOZ gewandt. Der Titel wurde dann angepasst: Online-Version 2 war überschrieben: „Windunternehmer kritisiert: Beim Windkraftaufbau im Osnabrücker Land gelten andere Spielregeln“.

Punkt 2: In der Online-Ausgabe werde ich im indirekten Zitat wie folgt wiedergegeben: „Dabei berief sich der Biologe darauf, dass der „Osnabrücker Weg“ ein vermeintlich wegweisendes Modell und Beleg dafür sei, dass mehr Windkraft „auch ohne Brechstange“ möglich sei.“ Selbstverständlich halte ich den Ansatz nicht für ein „vermeintlich wegweisendes Modell“, sondern für einen Ansatz, mit dem der Konflikt tatsächlich aufgelöst werden kann, und zwar gesetzeskonform. Auf das grob verfälschende „vermeintlich“ hingewiesen, wurde der Text in der nächsten Online-Version geändert, nicht jedoch in der Druckfassung vom 18.02.2023. Eine sinnentstellende Formulierung, die einem erfahrenen Redakteur nicht passieren dürfte, blieb also bestehen. Darauf angesprochen, wollte der Redakteur keinen Fehler erkennen.

Punkt 3: Ich habe auf die zunehmende Kritik von Fachleuten an der Übereinstimmung mit Europarecht hingewiesen. Dem wird in einer „Analyse“ vom 22.02.2023 lapidar mit dem Hinweis begegnet, mit der Neuregelung im Bundesnaturschutzgesetz werde lediglich die sog. EU-Notfallverordnung umgesetzt. Anstatt hier die eigene Laieneinschätzung dem Leser als Tatsache zu vermitteln, hätte eine kurze Rückfrage bei europarechtlich bewanderten Juristen schnell die Erkenntnis gebracht, dass die Notverordnung und die Änderung des Naturschutzgesetzes in keinem Zusammenhang stehen. Die Missachtung europäischen Rechts ist jedoch auch für den Laien sehr einfach nachzuvollziehen: Während nämlich die bundesgesetzliche Regelung die Berücksichtigung von Tötungsrisiken auf eine kleine Liste von 13 Vogelarten beschränkt, hat der Europäische Gerichtshof erst kürzlich festgestellt, dass der Schutz für alle europäischen Vogelarten gleichermaßen gilt. Warum also ausgerechnet Arten wie der Mäusebussard mit den meisten Todfunden unter Anlagen nicht berücksichtigt werden soll, ist deshalb überhaupt nicht nachvollziehbar.

Was bezweckt die NOZ mit einer solchen Berichterstattung?

Es muss die Frage gestellt werden, warum in dieser Art und Weise über die Osnabrücker Genehmigungspraxis berichtet werden muss, der für einen anderswo hochgradig kontroversen Konflikt einen seit 2016 funktionierenden Lösungsweg gefunden hat. Es macht den Eindruck, dass hier eine Auseinandersetzung neu befeuert werden soll, die beruhigt werden konnte.

Wieso sonst wird den Lesern der NOZ der – angeblich – strittige Ansatz nicht sachlich als redaktioneller Beitrag aufgearbeitet?

Wie anders sind so provozierende Überschriften zu verstehen, wie sie die Online-Artikel zeitweise enthielten?

Wie kann es sein, dass eindeutig sinnentstellende Zitate zwar im Online-Teil, aber nicht in der Druckversion korrigiert werden?

Wie kann es sein, dass ein Redakteur rechtlich komplexe Sachverhalte ohne Rückfrage bei einem Juristen als Fakten darstellt?

Was soll die Verlinkung der Online-Artikel auf Kontroversen („wie der zweite Vorsitzende, Matthias Schreiber, kritisierte“), die mit dem Umweltforum gar nichts zu tun haben? Will man hier der Einfachheit halber alle Einwände gegen Windkraft auf ein Feindbild fokussieren? Das Umweltforum steht dafür allerdings nicht zur Verfügung, sondern bemüht sich um die Vereinigung beider wichtiger Schutzziele – Regenerative Energien und Artenschutz - und nicht für die hier heraufbeschworenen vermeintlich unvereinbaren Gegensätze.

Zur Entwicklung der Windkraftnutzung im Landkreis Osnabrück

Die vom Land Niedersachsen zugewiesenen Zielgrößen für den Zubau bei der WKA-Nutzung liefert viel Potenzial für Zoff im Landkreis. Bei einer bereits bebauten Fläche von ca. 0,85 % des Landkreise beläuft sich die Vorgabe auf 1,01 %, also weitere 0,16 %, das Potenzial (nach den bisher nicht veröffentlichen Kriterien des Landes) aber auf 2,77 %.

Jede zusätzlich ausgewiesene Fläche wird in der Kritik stehen:

Von Windkraftgegnern: „Warum bei uns, es sind doch nur 0,16 % nötig, für die gibt es bestimmt geeignetere Flächen.“

Von Befürwortern: „Wieso nicht diese Fläche, sie ist doch lt. Land Niedersachsen geeignet.“

Daraus lassen sich zwar medial wirkungsvolle Konflikte entwickeln:

„Gierige Investoren gegen überrumpelte Anwohner“ oder

„Egoistische Ruheständler im Kotten auf dem Lande gegen Klimaretter und Konstrukteure der Energiewende“.

Das Umweltforum Osnabrücker Land e.V. wird man dafür aber nicht einspannen können. Für Umweltorganisationen geht es nicht um das „ob“, sondern um das „wo“ und „wie“. Das „wo“ sollte im Landkreis Osnabrück zumindest unter Artenschutzgesichtspunkten konfliktarm zu bewerkstelligen sein. Für das „wie“ werden wir jedoch weiterhin auf dem bewährten Osnabrücker Modell bestehen und das ggf. auch gerichtlich einfordern.

Ein Gedanke zum Schluss: Wir leben in einer Welt zunehmender und gleichzeitiger Groß- und Kleinkonflikte, die eine Orientierung für viele schwierig machen. Medien wie die NOZ sollten deshalb ihre Aufgabe vornehmlich darin sehen, bewährte Lösungsansätze zu untersuchen, zu beschreiben und ggf. zu vermitteln, anstatt auf dünner Erkenntnislage mit ein paar plakativen Überschriften den Versuch zu unternehmen, da Konflikte zu schüren, wo bisher Einvernehmen hergestellt werden konnte. Zwist und plakative Überschriften mögen zwar kurzfristig Online-Clicks befördern, dient aber nicht der Glaubwürdigkeit. Glaubwürdigkeit dürfte für die Medien auf Dauer aber die wichtigere Währung sein.

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